Dienstwagenabrechnung

  • Nachweisen muß man nur den Verbrauch mit einem Zähler (extern oder Auto), muß auch nicht MID-Konform sein. Als Strompreis ist die Strompreispauschale des Statistischen Bundesamtes möglich, das wird für alle Überschusslader die attraktivste Methode sein.


    Hier kannst du das auch nachlesen:

    https://www.reutlingen.ihk.de/…rsatz-fuer-e-dienstwagen/

    Ja, ich habe das auch gelesen. Daher ja meine Frage in den beiden Vorpostings....


    Offensichtlich steht / stand es Arbeitgebern frei, auch ohne Nachweis eine Pauschale an die MA auszuzahlen.


    edit:
    Und auch einen höheren Betrag als der, den man immer liest (z.B. in dem von Dir verlinkten Artikel).

  • Im Link steht es doch drin:


    Zitat

    Laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11. November 2025 können Arbeitgeber noch bis zum 31. Dezember 2025 folgende monatliche Pauschalen ansetzen: ....


    und etwas weiter unten dann


    Zitat

    Ab dem 1. Januar 2026 ist ein steuerfreier Auslagenersatz nur noch bei Einzelnachweis möglich. Die Strommenge muss über einen separaten Stromzähler (stationär oder mobil) erfasst werden. Auch nicht eichrechtskonforme Zähler (Wallbox oder Fahrzeugzähler) sind zulässig.


    Dein AG kann dir auch weiterhin eine pauschale Überweisen, aber eben nicht mehr steuerfrei.

    Auch bisher waren maximal 70 EUR steuerfrei möglich, alles darüber oder dann der Gesamtbetrag sind zu versteuern.

    Cupra Born 58, Bestellt 10.21, Abholung 02.22, Rückgabe 02.26

    Cupra Born 60 Edition Dynamic, Bestellt 09.25, Abholung 02.26


    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Und ich sage Dir, daß es AG gibt, wo es so ist, wie ich es weiter oben schon beschrieben habe, nämlich:

    1. Beim MA kommt eine Pauschale von mehr als 70 EUR / Monat an - bzw. wird mindernd auf den AN-Anteil der Leasingrate angerechnet. Auch jetzt in 2026.
    2. Und dies ohne Nachweis über die verbratene Strommenge.

    Für mich jedenfalls ist das in keiner Weise in irgendeine Deckungsgleichheit zu bringen zu dem, wie es lt. Text noch vor 2026 war (70 EUR, etc.), noch wie es jetzt ab 2026 sein soll (Nachweis). Was mich initial ja zu meinen Beiträgen #17, #19, #21 hier im Thread bewogen hat.


    Damit will ich es dann auch belassen / gut sein lassen.

  • Wenn der AG möchte kann er auszahlen was er will. Steuerfrei geht es seit 01.01.26 eben nur noch mit Verbrauchserfassung wie im verlinkten Artikel beschrieben.

    Alles andere oder auch bis 31.12.2025 über die 70 EUR hinausgehende Summen müssen versteuert werden.


    Hatte ich im Beitrag #22 ja auch schon geschrieben:

    Dein AG kann dir auch weiterhin eine pauschale Überweisen, aber eben nicht mehr steuerfrei.

    Auch bisher waren maximal 70 EUR steuerfrei möglich, alles darüber oder dann der Gesamtbetrag sind zu versteuern.

    Cupra Born 58, Bestellt 10.21, Abholung 02.22, Rückgabe 02.26

    Cupra Born 60 Edition Dynamic, Bestellt 09.25, Abholung 02.26


    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Wenn der AG möchte kann er auszahlen was er will. Steuerfrei geht es seit 01.01.26 eben nur noch mit Verbrauchserfassung wie im verlinkten Artikel beschrieben.

    Alles andere oder auch bis 31.12.2025 über die 70 EUR hinausgehende Summen müssen versteuert werden.


    Hatte ich im Beitrag #22 ja auch schon geschrieben:

    Vielleicht hat sich Cupra deshalb mit der Implementierung der Ladehistorie in der App so ins Zeug gelegt. Als Nachweis sollte die Ladehistorie ja durchaus taugen

    Cupra Born 77kWh Vapor Grey |19‘ Leichtmetallräder PHOON Black/Silver CUPRA Dinamica Pack, Granite Grey | Charge 32A | AR Head-up-Display | Dynamic Chassis Control | BeatsAudioTM Soundsystem | Pilot XL Plus Pack | Wärmepumpe | Bestellt: 20.12.22 |Ausgeliefert: 25.04.23

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