Beiträge von AuroraBlue

    Zumindest bei der Erstbefüllung hält die Bremsflüssigkeit locker 3 Jahre. Bei den Verbrennern ist daher der erste Tausch erst nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre. So hätte man auch die Wartungsintervalle festelegen können, schön zusammen mit den HU Terminen.


    Aber Cupra hofft halt, dass man so jedes Jahr in die Werkstatt kommt, abwechselnd für Wartung und HU (die machen viele in der Werkstatt).

    Ich bin nun perplex, dass die Bestellsoftware von Cupra selbst offenbar fehlerhaft ist.

    Als was will Cupra dann bitteschön die Fahrzeuge bezeichnen, die mit SW 4.x gebaut werden, aber noch nicht MJ25 sind?

    Und was ist dann bitteschön der Unterschied zwischen 24.1 und 24.2, wenn sie offenbar in identischer Technik hergestellt werden?

    Ganz offensichtlich zeigt sich Cupra hier wieder von der inkompetenten Seite und verschaukelt die Kunden.

    Bei VW ist 24.2 ganz klar die Zwischenproduktion mit SW4.x und der verbesserten Hardware incl Akkuheizung.


    Eins sollte klar sein: So einen "24.2" mit veralteter SW 3.7 würde ich mir nicht mehr andrehen lassen, wenn SW4.x vor der Tür steht.

    Die 150kW Version des Born wurde nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Händler für immer eingestellt und ist seit Anfang April nicht mehr bestellbar. Die eingegangenen Bestellungen werden bis Juni als MJ 24.1 zeitnah abgearbeitet. (Irgendwo müssen die Halden der alten Hardware ja auch noch hin - deswegen auch die verschiedenen Sonderaktionen gerade)

    Sollte die zeitlich auf Herbst terminierte Bestellung von VW/Cupra angenommen sein, bevor entschieden wurde, dass die 150er Version eingestellt wird, dürfte die Bestellung dann kostenlos auf 170kW hochgestuft werden. Entweder als MJ24.2 oder schon 25, je nach Akku.


    Zulassung nach dem 7.7. bedeutet jedenfalls zwingend, dass die neuen Regularien eingehalten werden müssen. Es muss sich daher zwingend um SW 4.x handeln und damit keinesfalls um die 24.1. Anders ist es einfach nicht möglich.

    Die UN-ECE schreibt gemäß Cybersecurity-Richtline Anforderungen an den Entwicklungsprozess vor. Nach diesem wurde die 3.x aber gar nicht entwickelt. Eine hypothetische UN-ECE SW 3.x müsste nach neuem Prozess von Grund auf nochmal neu entwickelt werden. Das wird schlicht nicht passieren.

    Da das Modelljahr 25 nach übereinstimmenden Berichten wie immer erst im August/September beginnt, braucht man von Juni bis September eine Zwischenlösung: Eben jene 24.2 die es nur beim VZ und dem 77er Born gibt. (Der 58er Akku wird temporär eingestellt.)


    Das mit dem Unikat bezieht sich darauf, dass das genannte Fahrzeug mit 150kW und (angeblich) MJ 24.2 schon seit über 2 Wochen beim Händler steht. Damit wäre es ein Unikat, weil diese Kombination nach übereinstimmenden Berichten niemals gebaut wird. Auch startete der Produktionsbeginn für die ersten 24.2 Fahrzeuge gerade erst im April. Die können noch nicht so lange bei Händlern stehen, so schnell geht das gar nicht.

    Verfügst Du da über weitergehendes Wissen, welches den Autohäusern noch nicht vorliegt?

    Schau mal, was Jochen_145 oben schreibt. Im Allgemeinen dürften die Softwareentwickler mehr als die Verkäufer wissen...


    Ich habe jedoch ehrlicherweise kein eigenes Insiderwissen und kann nur die Aussagen verschiedener Schreiber in verschiedenen Foren bewerten und berücksichtigen. Dabei haben Leute mit nachweislichem Zugang zu Internas (versierte Händler und Mitarbeiter) hohe Priorität. Und die berichten alles übereinstimmend und konsistent so wie von mir zusammengefasst.


    Die Behauptungen von irgendwelchen Leuten, MJ 24.1 und 24.2 wären das selbe und das MJ 25 beginnt schon vor dem 1.7. ist jedenfalls vollkommen unplausibel.


    Edit: Wenn der Born aus der Mobile-Anzeige wirklich MJ24.2 sein soll, was ist dann der Unterschied zu 24.1? Und was für ein Modell wird mit SW4.x dann von Juni bis zu den Werksferien produziert? MJ24.3?

    Nur weil viele Händler das nicht gebacken kriegen und die Einführung des MJ24.2 beim. ID4/5 mit einer allgemeinen Einführung verwechseln, wird es noch lange nicht richtig... Ich glaube der Händler denkt, es wäre MJ24.2 nur weil es ein Dynamic Sondermodell ist...


    PPS. Die Bafa-Liste von 2023 kann ja wohl keine Referenz sein. Seitdem ist viel passiert und Dinge wurde umgeplant.

    Vielleicht wollte ja VW/Cupra alle gleichzeitig auf 24.2 umstellen und hatte hatte das zeitweilig so kommuniziert. Dann kam aber der Motorenmangel des AP550 und die Verkaufszahlen brachen so ein, dass die Produktion gedrosselt wurde und nun jede Menge alter Infotainments übrig sind. VW wird die Gründe sicherlich nicht kommunizieren.

    Die Software 3.x ist nicht mehr auf die neue UNECE Norm zu bringen. Also werden ab Erstzulassung Juli alle Fahrzeuge die neue Hardware und die 4.x Software haben müssen. Das ist das nunmal das Modelljahr 24.2, welches je nach Baureihe schon länger da ist, oder gerade erst kommt.


    Größte erkennbare Änderung (außer beim ID.Buzz) sind die Hebel hinter dem Lenkrad:

    Beim Modelljahr 24.1 gibt es noch den Wahlhebel am kleinen Display und einen dedizierten Hebel rechts für die Scheibenwischer.

    Ab MJ 24.2: Wahlhebel nun rechts am Lenkrad und die Scheibenwischer sind im Blinkerhebel integriert. Auch sind die Slider unterm Display dann beleuchtet.


    Sus

    Wenn der Born wirklich noch 24.1 ist, dann würde ich den ohne erhebliche Abschläge (>5000€) nicht nehmen. Da kommt kein (nenneswertes?) Update mehr, und die GUI ist sehr träge.


    Wenn im Kaufvertrag UND der Bestätigung 24.2 steht, trotz 150kW, dann wäre dann ein Unikat, da es das einzige Fahrzeug sein dürfte mit dieser Ausstattung.

    Sollte aber in der Auftragsbestätigung schon die 24.1 gestanden haben (oder eben nichts von 24.2), dann hat der Verkäufer Mist gebaut, etwas verkauft, was es gar nicht gibt (24.2 mit 150kW) und falsch bestellt. Und der Käufer war zu naiv und hat es nicht geprüft (Sorry).

    Dann würde ich aber dennoch auf die zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag bestehen und mich nicht abwimmeln lassen.

    Bei EU Re-Importen, aber auch bei Vorführern erfolgt die Auslieferungsinspektion u.U. weit vor der Erstzulassung oder Kundenübergabe.

    Das mag ein exotischer Fall sein, aber bei meinem alten Sharan aus Dänemark (ohne dänische Zulassung!) war dies so. Ein paar Wochen lang hatte ich nur die gesetzliche Gewährleistung des Importeurs bevor 2 Jahre nach EZ endlich die Garantieverlängerung losging.

    Hatte mir VW auch schriftlich so bestätigt, dass die EZ für die ersten zwei Jahre Werksgarantie bedeutungslos ist. Es gilt das Datum der Inbetriebnahme durch den usrsprünglichen Händler. Die Anschlussgarantie hingegen geht nur von der EZ aus. Ein Problem mochte VW darin nicht erkennen.

    Garantie startet mit Erstzulassung. Die war am 17.11.23. Das wurde mir auch bestätigt.


    Die Zeit auf dem Hof beim Händler zählt nicht da rein. Das wär es ja noch.

    Beim VW-Konzern startet die Werksgarantie bei Auslieferungsinspektion bzw. Erstinbetriebnahme durch den Händler. Die originale Anschlussgarantie aber erst 2 Jahre nach Erstzulassung. Wenn man dann in den paar Tagen dazwischen in die Werkstatt kommt, wird es lustig.

    Die Händlergewährleistung startet natürlich ab Auslieferung an den Kunden. Das ist aber auch nicht unbedingt die Erstzulassung.

    Deine (letzten) Worte waren:

    Und somit ist auch kein Widerspruch da...

    Selektives zitieren at its best. :rolleyes:

    Ich habe direkt vor dem Zitat geschrieben:

    Bei unserem Händler sind das nun pauschal 180 Euro,

    Hat da etwa jemand auch nicht genau gelesen und übersehen, dass es in meinem Satz eigentlich um den unterschiedlichen Stundenlohn (85 vs. 180) ging? :(


    Tatsache ist, es gibt Werkstätten, die für Elektroautos für jegliche Arbeiten einen erhöhten Satz berechnen. So erklären sich die großen Differenzen. Dass es die grundsätzliche Notwendigkeit für den teuren E-Schein gibt war dabei nun wirklich nichts neues.