Beiträge von Benni

    Und wenn ihr hier eine deutliche Frustration raushört, habt ihr recht. Die ganze IT-Branche ist einfach kaputt. Mein Beruf macht mich schon lange nicht mehr glücklich, im Gegenteil, er macht mich krank. Ich zähle die Jahre bis zur Rente und überlege, wo ich bis dahin noch einen Job als Imker oder Nationalparkranger herbekomme...

    Und genau deswegen habe ich mein 1. und 2. Staatsexamen nachgeholt und bin als Pauker in die Berufsschule gegangen.

    Ich würde das Navi lieber nehmen. Du wirst es auf Langstrecke zur Ladeplanung vermissen.

    Bei einem E-Auto würde ich das Navi auch nicht missen wollen. Neben der Ladeplanung hängt ja auch die Akku-Vorkonditionierung an dem Navi. Ich glaube kaum, dass Google Maps den Akku entsprechend vorheizen kann, damit es an der Ladesäule dann schnell geht. Ich würde da eher das Head Up Display rauswerfen als das Navi, ganz einfach weil an dem Mavi eine ganze Latte an Fahrzeugfunktionen dran hängt.


    Ich bin am überlegen ob es ein Händler der sehr wahrscheinlich nicht ewig weit weg ist wird oder ein möglichst günstiger ca. 400-500km weg.

    Ich gehe mit meinen Fahrzeugen seit 30 Jahren in eine freie Werkstatt. Bevor ich den Born gekauft habe, bin ich dort vorstellig geworden und habe gefragt, ob sie den reparieren können, ob sie sich damit auskennen und ob der Wagen etwas taugt für meine 50.000km Jahresfahrleistung. Als aus der Werkstatt das OK kam, habe ich den Wagen billigst gekauft. Das Autohaus hat den Wagen nie wieder gesehen. Also wenn Du eine Werkstatt vor Ort hast, kannst ruhig billigst kaufen. Mit meinem Motorrad (eine Moto Guzzi) mache ich es ähnlich. Da habe ich auch eine Werkstatt an der Hand, die sich gut mit Guzzi und deren Besondernheiten auskennt. Der Händler hat die Maschine nie wieder gesehen.

    Obwohl ich ihnen breit erklärt habe, dass die Anlagenveränderung schon durch die PV Firma erfolgte

    Die Anlagenveränderung tritt dann in Kraft sobald sobald eine Wallbox mit Schraub-/Klemmkontakten an eine Leitung fest angeschlossen wird. Da dies die PV-Firma nicht gemacht hat, hast Du jetzt eine erneute Anlagenveränderung. Ich würde versuchen einen steckerfertiges Ladegerät (="Ladeziegel") mit 16A CEE-Drehstromstecker anzumelden. Die Steckverbindung ist nämlich gerade dafür gedacht, dass sie durch einen Laien bedient werden kann. Da wäre dann gar kein Elektriker mehr im Spiel und die Bayernwerke könnten auch nicht verlangen, dass ein Elektriker kommt und den Drehstromstecker in die -dose steckt.

    Die Frage ist halt: Mußt du für die Ionity Lader von der Autobahn runter oder kannst du drauf bleiben?

    Außerdem, ganz ehrlich, sind die paar Ionity Lader in Italien ein Witz. Guck dir mal das Netz von Free to X an. Die haben inzw. Ladesäulen an praktisch jedem Autobahnrastplatz bis runter nach Neapel. Du mußt also von der Maut-Autobahn nicht runter. Und lädst Du irgendwo 11kW AC auf einem Parkplatz, ist es sehr häufig Enel X. Die Anzahl der Enel Ladepunkte in Italien liegt ungefähr bei 10.000!


    Free to X.jpg

    Wenn ich in den Urlaub fahre, dann hab ich halt auf die zweite Lösung keine Lust, wenn die erste auch noch auf Langstrecke durchgehend günstiger ist ;)

    Wie gesagt:

    Für Italien kann ich dir sagen: An den Autobahnen steht überwiegend FreeX und öfters mal Enel X.

    Und ja, ich habe auch eine Ionity Karte, aber deren Roaming-Gebühr beim Laden an einer FreeX Säule ist wahnsinn. Mein Negativ-Rekord waren da 0,99€/kWh.

    Und ich habe keine Lust überall immer nach Ionity Ladesäulen suchen zu müssen. In Italien werden die 11kW Ladesäulen in den Städten und auf den Parkplätzen auch überwiegend von Enel betrieben.

    Der TE hat ja für Österreich und Italien gefragt ; da kann ich aktuell nicht mitreden.

    Für Italien kann ich dir sagen: An den Autobahnen steht überwiegend FreeX und öfters mal Enel X. Für ionity mußt immer von der Autobahn runter und durch die Mautstellen durch. Im Gegensatz zu Österreich hast in Italien aber noch keine elektronische Kennzeichenerkennung. Du mußt also ganz klassisch Pappkarten mit Magnetstreifen ziehen und solltest auch immer Bargeld zum Bezahlen dabei haben, wenn das mit der EC-Karte mal nicht geht. Außerdem gibt es in manchen Regionen eine gewisse Grundgebühr fürs Auf- und Abfahren, so dass es sich nicht lohnt nur fürs Laden von der Autobahn runterzufahren. Was man da ggf. an der Ladesäule spart, zahlt man an Autobahngebühren wieder drauf.


    Und ja, ich habe auch eine Ionity Karte, aber deren Roaming-Gebühr beim Laden an einer FreeX Säule ist wahnsinn. Mein Negativ-Rekord waren da 0,99€/kWh. Als ich im letzten Herbst in Neapel war, habe ich mir die Enel X (italienischer Anbieter) App geholt und darüber dann die Ladevorgänge an den Free X Säulen abgerechnet.

    Aber so wie es derzeit noch läuft, kommt man mit einem passend gewählten Abo deutlich günstiger weg.

    Für mich stellte sich die Frage so:

    • Aboniere ich eine Karte mit (hoher) Grundgebühr sowie niedrigem kWh-Preis und zahle dann bei Fremdanbietern ggf. Roaminggebühren?
    • Hole ich mir möglichst von allen Anbietern Abos ohne Grundgebühr und habe dann immer die passende Karte für die Ladesäule zur Hand, vor der ich gerade stehe? Klar ist der kWh-Preis dann etwas höher, aber dafür entfällt die Roaminggebühr.

    Ich habe mich für letztere Alternative entschieden und 25 (oder 26? :/ ) Ladekarten im Auto liegen. Wenn ich dann doch mal eine Ladesäule anfahren muss, habe ich üblicherweise auch deren Karte. Aber 90% des Stroms lade ich eh daheim. Das ganze Karten-Skatblatt ist nur für die seltene Über-Langstrecke.

    Fährst/lädst du 4000km nach Barcelona von Hamburg und wieder zurück, hast aus dem Monatsabo schon 75€ rausgeholt :P

    Dann musst du aber immer bei IONITY laden. Blöd nur, wenn man auf der Autobahn unterwegs ist, da dank Autobahnmaut z.B. in Italien nicht ewig auf- und abfahren will, und auf den Park- und Rastplätzen nur FreeX und Enel Ladesäulen stehen.


    Wie gesagt bin ich kein Fan der teuren Abos, weil man sich selber damit die Flexibilität nimmt.

    Aber in welchem Gesetz oder Verordung steht das?


    Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

    Auch dazu, Verwaltungsportal Hessen:

    --> https://verwaltungsportal.hess…tung_id=L100001_346499585


    Zitat

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene Meisterausbildung oder
      abgeschlossene Ingenieursausbildung (Bachelor, Master, Diplom) in einem dem Gewerk entsprechenden Fachgebiet oder
      gesonderter Sachkundenachweis
    • Eintragung in die Handwerksrolle
    • Gewerbeanmeldung
    • Betriebs-/Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften

    Ein Zwang zu einer Fachfirma gibt kein Gesetz her.

    Leider ist dem nicht so. Der Versorgungsnetzbetreiber (kurz VNB) kann verlangen, dass es ein Elektriker abzeichnet, der im Installateursverzeichnis des VNBs aufgelistet ist. Um in dieses Verzeichnis zu kommen, muss man einen Meisterbrief besitzen, einen Elektrotechnischen Betrieb führen, also ein Gewerbe angemeldet haben, und die Mindestausstattung an Meßtechnik vorweisen können, die der VNB fordert. Ich habe das Spielchen bei mir schon durch. Als Berufsschullehrer habe ich Arbeitskollegen mit Meisterbrief, die bei uns die angehenden Elektriker in der Werkstatt ausbilden. Selber habe ich den Kram sogar studiert und den entsprechenden Dipl. Ing.. Wir haben auch die geeigneten Meßgeräte, eben weil wir damit ja ausbilden. Trotzdem können wir keine Wallbox anmelden, eben weil unsere Elektro-Meister nicht im Installateursverzeichnis des VNBs gelistet sind. Wir können uns dort aber nicht listen lassen, weil wir als Pauker keinen Gewerbebetrieb angemeldet haben. Bei den PV-Anlagen hat der Gesetzgeber inzw. das Problem erkannt. PV-Anlagen darf jeder Elektriker anmelden, der irgendwo in Deutschland bei irgendeinem VNB in einem Installateursverzeichnis gelistet ist. Leider gilt dies nur für PV-Anlagen. Bei allen anderen Elektroarbeiten muss der Elektriker im Installateursverzeichnis des jeweiligen VNBs gelistet sein.


    Und ja, das ist mitunter Gutsherrenart aus dem 18. Jahrhundert. :(