Beiträge von Benni

    Preis und ansonsten höherwertiges FL Produkt könnten die 30kw kompensieren.

    Klar können sie das. Aber das Fahrzeug entspricht in wesentlichen Punkten nicht dem Fahrzeug, das im Kaufvertrag beschrieben wurde. Entsprechend kann der Kunde die Änderungen akzeptieren, muss es aber nicht.

    In Bezug auf „höherwertig“ muss ich immer an meinen alten Fahrlehrer denken. Die Geschichte ist zwar schon 30 Jahre her, passt aber sehr gut. Er hatte damals ein neues Fahrschulauto bestellt. Das Auto wurde auch gleich für den Fahrschulbetrieb umgebaut mit Pedalen im Beifahrerfußraum usw. Usw. …

    Bei der Fahrzeugübergabe an ihn mußte er dann feststellen, dass das Fahrzeug im Rahmen der Modellpflege ein Automatikgetriebe bekommen hatte. Er hatte aber eine Handschaltung bestellt. Jetzt mag man argumentieren, dass das Automatikgetriebe höherwertig ist, aber dadurch wurde das Fahrzeug für den Fahrwchulbetrieb unbrauchbar, weil zumindest damals die Fahrschüler die Handschaltung erlernen mussten und auf einem Handschalter die Prüfung gefahren werden musste. Die Annahme des Fahrzeugs wurde bei der Übergabe entsprechend verweigert und es kam zum Gerichtsprozess bezüglich des Schadenersatzes anstelle der Leistung. Da ging es dann auch um den Verdienstausfall, weil die Fahrschule ohne Fahrzeug ja nicht arbeiten konnte. Die Fahrschule hat damals gewonnen. Der neu eingestellte Fahrlehrer hatte ja kein Arbeitsgerät.


    Ihr seht: Einfach zu argumentieren „das ist jetzt aber höherwertiger“ läuft nicht.

    Überleg mal: von 170kW in der Bestellung auf 140kW zu fallen, wäre auch heftig! Und ob das rechtlich noch okay ist, wage ich zu bezweifeln bzw. schreit das nach Ärger.

    Diese Reduzierung um 30kW wäre eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Produkts, weswegen Du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder Nachbesserung verlangen könntest. Wie Cupra es dann schafft dir ein 170kW Fahrzeug hinzustellen ist ihr Problem und nicht deins.

    Kann der Netzbetreiber auf eine altertümliche Steuerleitung bestehen? Denn es gibt ja durchaus WBs mit EEBus-Schnittstelle, die bei vorhandener LAN-Anbindung die Steuerleitung nicht brauchen.

    Der Versorgungsnetzbetreiber (kurz VNB) kann dir einen Rundsteuerempfänger (kurz RSE) an den Zäler anschließen und von dort auf altertümlichen Steuerleitungen bestehen. Was Du dann mit den Steuerleitungen am anderen Ende machst, ist aber Dein Ding. Du must als Anlagenbetreiber "nur" sicherstellen, daß bei einer Abregelung der Leistung deine Anlage wirklich die Leistung runterfährt. Ich habe hier die Photvoltaik-Wechselrichter und die Wallboxen von SMA. Gesteuert wird das Ganze mit dem Data Manager M vom selben Hersteller. Dieser Lastmanager hat extra einen Eingang für den Anschluss des Rundsteuerempfängers. Von dort gibt er die passenden Steuerbefehle dann per LAN an die Wechselrichter und Wallboxen weiter. Ob der VNB auch eine Bastellösung a la evcc akzeptiert weiß ich nicht. Mein Lastmanager hat extra diverse Zertifikate, auf das die Software auch funktioniert.


    Das Problem: Versuch mal als privater Mensch mit denen in einen Austausch zu kommen. Du kommst gar nicht zu den verantwortlichen Personen und der Rest nimmt dich nicht ernst..

    Das ist das Hauptproblem. Um überhaupt mit dem VNB kommunizieren zu können, mußt Du ein Elektriker sein, der im Installateursverzeichnis des VNBs eingetragen ist, der also einen Betrieb im Einzugsgebiet des VNBs angemeldet hat. Einfach nur den Meisterbrief zu haben oder den Dipl.-Ing. Elektrotechnik reicht nicht. Es hängt alles an dem Gewerbeschein und der Eintragung ins Installateursverzeichnis. Wie gesagt bilden wir an der Berufsschule selber Elektriker aus. Wir sind fünf Elektroingenieure, ein Meister und ein Staatlich geprüfter Techniker und wir alle sind nicht in der Lage mit dem VNB zu kommunizieren, eben weil wir alle nicht im Installateursverzeichnis stehen. Wir alle haben kein Gewerbe im Elektrohandwerk angemeldet. Aber auch ohne den Gewerbeschein traue ich mir als Ingenieur schon zu so eine Anlage hochzuziehen. ;)


    Aktuell ziehe ich mich darauf zurück die technischen Anschlussbedingungen (kurz TAB) des jeweiligen Netzbetreibers zu lesen. Diese haben sie häufig veröffentlicht. Da findet man schon manche Details, wenn auch nicht alle.

    Damit man sie auf 4,2 kW hochdimmen kann?

    Damit der Netzbetreiber kontrollieren kann, ob Du eine 1-phasige oder eine 3-phasige Wallbox betreibst. Da geht es weniger ums Dimmen als viel mehr darum, dass die Schieflasten im Drehstromnetz nicht zu groß werden. Bei der Anmeldung der Geräte, wird bei uns immer gefragt, ob es Drehstromgeräte sind, die die Außenleiter L1, L2 und L3 gleichmäßig belasten oder ob es Wechselstromgeräte sind, die nur einen Außenleiter belasten. Da wird dann auch gefragt, ob sie an L1, L2 oder L3 angeschlossen sind.


    Bei meinen Drehstrom-Wallboxen ist es ähnlich. Da diese Geräte auch auf 1-phasigen Betrieb umschalten können, sind sie folgendermaßen angeschlossen:

    • Wallbox 1: L1, L2, L3
    • Wallbox 2: L2, L3, L1
    • Wallbox 3: L3, L1, L2

    Schalten die Wallboxen dank Lastmanagement auf 1-phasigen Betrieb, wird so L1, L2 und L3 belastet.

    Dann wirst du ja auch wissen was so 60kWh Akku und das drumherum kostet.

    Ich habe hier ein Angebot für einen 200kWh Akku liegen, allerdings ohne Wechselrichter. Da steht unten 19.990€ unterm Strich. Mit dem entsprechenden 30kVa Wechselrichter werden das dann wohl 28.000€.

    Weniger als 60kWh geht bei einem so großen Wechselrichter eh nicht, weil da der Ladestrom schon 0,5C beträgt und der Akku langfristig gegrillt wird. Bei 200kWh wäre der Ladestrom bei 0,13C, es ist also sehr viel schonender für den Akku, was die erwartbare Anzahl an Ladezyklen angeht. Drum gehen in den Hybrid-Autos ja auch die Akkus so schnell kaputt. Die Alkus sind einfach zu klein für die Entladeleistung, die ihnen abverlangt wird.


    Allein die beiden E-Autos, die schon da sind, nehmen sich 20MWh im Jahr. Gerade bin ich nach Hause gekommen mit Akkustand 12% bei meinem 77/82kWh Born und morgen um 5.45 Uhr, das ist in 7.15 Stunden muss er auf 90% SOC sein und das Auto vorgeheizt haben. 90%, damit er wieder den täglichen Umlauf schafft und nicht zwischendrin an die Schnellladesäule muß.


    Da müssen jetzt also in 7 Stunden 60kWh rein. Da ist das 11kW AC Laden schon knapp. 😥

    Die Wallbox kann 22kW, es ist auch alles beim Netzbetreiber zugelassen, nur gibt es keine bezahlbaren Fahrzeuge, die 22kW AC können.

    Ich weiß ja nicht was du da treibst?

    Zwei Wärmepumpen mit zusammen 6kW (Brauchwasser und Heizung getrennt) und dazu zwei (evtl. bald drei) Wallboxen. Dazu werkelt hier noch eine 27kWp Solaranlage auf dem Dach.


    Im Winter erreichen wir in dem Zweifamilienhaus durch die E-Auto Laderei an manchen Tagen durchaus Tagesverbräuche von 200kWh. Selbst im Sommer sind an manchen Tagen 150kWh angesagt. Unser jährlicher Stromverbrauch liegt bei 35MWh. Dafür sind aber auch die 6.000€ Dieselrechnung, die 5.000€ Gasrechnung und die 5.000€ Benzinrechnung weggefallen.


    Mein Klempner hat mich auf die Idee mit dem großen Akku gebracht, weil man den viel flexibler nutzen kann als einen Warmwasser-Pufferspeicher, eben um auch im Sommer den Eigenverbrauch nach oben zu schrauben und im Winter mit dynamischen Stromtarifen dann aus dem Netz laden zu können, wenn es dank Windstrom günstig ist.

    Wolle-e

    Meine Lösung sieht derweil so aus: Ich lege mir einen großen Akku (60kWh oder mehr) samt 30kVa Batteriewechselrichter in den Keller, der im Winter immer zu mindestens 50% gefüllt ist. Ggf. wird aus dem Netz nachgeladen. Wenn der Netzbetreiber gemäß §14a dann drosselt, läuft der ganze Laden dann für die 2 Stunden mit voller Leistung auf Batteriestrom weiter.