Das ist alles leider etwas "kompliziert" geworden....
Zum einen gibt es das EU Recht, welches die Formulierung gekippt hat, dass man nur Versicherung ohne Werkstattbindung abschließen darf. Seitdem gibt es die Formulierung in den Verträgen nicht mehr, sondern ein wischiwaschi mit "das Fahrzeug darf nur in vom Leasinggeber akzeptierten Werkstätten repariert werden".
Zum anderen gibt es das Recht des Eigentümers (Leasinggeber) eine Vertragswerkstatt bei Schaden auszusuchen. Ist wie, wenn dir jemand in deine Karre fährt, darfst du ja auch die Kosten einer Vertragswerkstatt ansetzen bzw. dort reparieren lassen, auch wenn es günstigere Optionen gibt und der Unfallverursacher (bzw seine Versicherung) muss das zahlen.
Da hast also die Wahl, eine Versicherung mit oder ohne Werkstattbindung abzuschließen.
Solltest du jedoch einen Unfall haben und Werkstattbindung haben, könnte folgendes passieren:
1. VW Leasing sagt, die Partnerwerkstätten die deine Versicherung vorschlägt entsprechen nicht der geforderten Qualität und sind nicht zertifiziert etc....
Dann MUSS der Wagen in einer Werkstatt repariert werden, welche der Leasinggeber möchte (ist ja schließlich sein Auto/Eigentum) und die Differenz zwischen dem was deine Versicherung bezahlen würde für die Partnerwerkstatt vs. Vertragswerkstatt müsstest du bezahlen....
2. VW Leasing stimmt der Partnerwerkstatt zu, der Wagen wird repariert und bei Leasingrückgabe werden jedoch die arbeiten bemängelt, da schlecht ausgeführt. Dann darfst du auch wieder bezahlen, weil arbeiten nicht Fachgerecht ausgeführt worden sind....
Das sind aber dann wirklich WORST Cases....
Problem ist:
Es gibt Versicherungen, die haben trotz Werkstattbindung qualitative Betriebe, welche selbst von den OEM's zertifiziert sind, bzw. teilweise sogar Vertragswerkstätten sind, aber andere Verrechnungssätze dann nehmen, weil sie von der Versicherung priorisiert zur Schadensbehebung beauftragt werden. 
Also VW Autohaus in XYZ hat mit Versicherung XYZ einen Vertrag, dass dann Unfallschäden dort mit Stundensatz von 120€ abgerechnet werden, auch wenn das Gutachten aus Hamburg kommt, wo eigentlich mit 180€ Stundensatz gerechnet wurde.
Hier kommt es in den seltensten Fällen zu Problemen mit Leasinggebern, da es auch eigene Werkstätten sind, die aber zu anderen/günstigeren Sätzen arbeiten.
Die meisten Direktversicherer bzw. Online/directtarife etc... schieben zu 90% die Karren jedoch ins Ausland zu nicht bekannten Werkstätten und das verweigern die Leasinggeber zu 99%...
Daher kann man da auch keine Pauschale Aussage treffen.
Eine "ordentliche" Versicherung FRAGT vor Abschluss, ob es ein Leasing oder eigenfinanziertes Fahrzeug ist.
Meine Frau arbeitet bei ner Versicherung, dort ist es z.b. so, dass sie VW eigene Partnerwerkstätten haben und somit auch bei VW Group Leasingfahrzeugen dem Kunden einen Tarif mit Werkstattbindung anbieten können, hast du aber einen Bmw oder Mercedes, weisen sie den Kunden aktiv daraufhin, dass es zu Problemen führen kann und sie besser "freie Werkstattwahl" nehmen sollen/müssen.
Also es gibt das so viel hätte, könnte oder auch nicht, dass ich mir persönlich bei nem Leasingfahrzeug niemals den Stress machen würde, einen Tarif mit Werkstattbindung abzuschließen.
Und ganz ehrlich, selbst bei meinen eigenen Fahrzeugen habe ich immer Freie Werkstattwahl.
Klar, würde ich irgendeine 5000€ Möhre und nur TK haben, anderer Schnack, wäre mir das sicher auch egal, aber bei Fahrzeugen mit etwas höheren Werten bzw. Neufahrzeugen im unter 6j alter..... nenene....