Beiträge von lache82
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Das sagt die KI zum Thema CUPRA Master:
Ein CUPRA Master ist kein Mitarbeiter von CUPRA Deutschland, kein Werksinsider, kein Produktionsplaner und auch kein Systemadministrator.
Ein CUPRA Master ist:
👉 ein speziell geschulter Verkäufer / Produktexperte im Autohaus, 👉 der eine CUPRA‑Zertifizierung hat, 👉 und als „Markenbotschafter“ im Handel fungiert.
Das ist eine Händlerrolle, keine Herstellerrolle.
Er sitzt also nicht:
- im Werk Zwickau
- im CUPRA HQ
- in der Produktionsplanung
- in der Systementwicklung
- in der Logistik
- in der MJ‑Umschlüsselung
Er hat keinen Zugriff auf interne Produktionsdaten, außer das, was jeder Händler sieht.
Das Problem:
👉 Ein CUPRA Master sieht genau dieselben Systeme wie jeder andere Händler.
👉 Er hat keine Sonderrechte.
👉 Er hat keine tieferen Produktionsinfos.
👉 Er kann keine Umbauzeiten bestätigen.
👉 Er kann keine MJ‑Umschlüsselung einsehen.
👉 Er kann keine PW‑Logik erklären.
Er ist also keine höhere Instanz, sondern einfach ein Händler mit einer Zusatzschulung.
Wie viel Gewicht hat die Aussage eines CUPRA Masters?
Ganz ehrlich:
👉 Weniger als die Aussagen eines Händlers, der viel Born verkauft.
👉 Null Einfluss auf Produktionsplanung.
👉 Null Einfluss auf MJ‑Umschlüsselung.
👉 Null Einfluss auf Umbauzeiten.
Ein CUPRA Master ist ein Marketing‑/Produkttrainer, kein Insider.
lichtenauer: Bitte verunsichere du die Leute nicht, das wäre unfair

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Haha, wie lustig. Mein Händler stellt diese Abfrage automatisiert auf seiner Webseite zur Verfügung:
Den Link habe ich natürlich beinahe täglich benutzt. Habe ich meine "Umstellung" kaputt gemacht?
Keine Ahnung, ob dieser Post gerade in dieser Phase jetzt sinnvoll ist und nicht zu einem kompletten Chaos führt, wenn jetzt alle möglichen Leute ständig den Link probieren. Ich würde ihn an deiner Stelle wieder rausnehmen...
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meiner Auffassung nach gilt bei Nichtlieferung unter diesen Umständen die leichte Fahrlässigkeit was im Vertrag eindeutig geregelt ist.
Sollte jemand mit seiner Änderung aufgrund Umschlüsselung nicht zufrieden sein sollte er sich Rechtsbeistand holen und nicht blind auf Kommentare von mir oder ändern hier im Forum hören.
Hiermit würde ich vorschlagen dieses Thema ruhen zu lassen.
Ja, soll ja keine Rechtsberatung meinerseits sein, aber sehe da nur wenige Erfolgschancen. Falls jemand klagt, dann natürlich trotzdem viel Erfolg.
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Zur Frage, ob der Hersteller bei Unmöglichkeit haftet:
Bei einem Modelljahreswechsel oder dem Entfall bestimmter Ausstattungen liegt kein Verschulden vor. Das ist ein normaler Herstellerprozess und sogar in den Bedingungen ausdrücklich vorbehalten. Deshalb gibt es in solchen Fällen keinen Schadensersatz und die 25 % greifen überhaupt nicht.
In der Praxis läuft es dann immer auf eine Vertragsanpassung (ZV) oder eine einvernehmliche Aufhebung hinaus – ohne Kosten für den Kunden.
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der Abschnitt mit der Unmöglichkeit verweist wieder auf den Abschnitt mit Lieferverzug und den darin enthaltenen maximalen Schadensersatz von 25%.
Ja habe es nochmal editiert. Die Unmöglichkeit geht im Falle des FL nicht vom Verkäufer aus, sondern vom Hersteller, daher ist der Verkäufer nicht belangbar.
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steht im Vertrag unter IV. Abschnitt 4.
Ich habe meinen eigenen CUPRA‑Kaufvertrag gerade vorliegen. Die 25 % stehen tatsächlich drin, aber sie beziehen sich auf einen ganz anderen Fall, als viele hier annehmen.
Die Passage steht in den Neuwagen‑Verkaufsbedingungen unter IV. Lieferung und Lieferverzug. Dort heißt es sinngemäß, dass der Käufer maximal 25 % Schadensersatz verlangen kann, wenn der Händler bei leichter Fahrlässigkeit zu spät liefert. Das ist also eine Haftungsbegrenzung zugunsten des Händlers, falls der Käufer Schadensersatz fordert.
Das hat nichts damit zu tun, dass ein Fahrzeug wegen Modelljahreswechsel oder entfallener Ausstattung nicht mehr gebaut werden kann. In solchen Fällen greift der Abschnitt zur Unmöglichkeit. Da ist geregelt, dass der Vertrag dann aufgehoben oder angepasst werden kann – ohne Kosten für den Kunden und ohne irgendwelche Strafzahlungen.
Kurz gesagt: Die 25 % sind keine Vertragsstrafe für den Kunden und haben mit der FL‑Umstellung oder nicht mehr baubaren Konfigurationen nichts zu tun.
EDIT: Also für die Umstellung auf das FL kann der Verkäufer nichts und muss daher auch keinen Schadenersatz leisten.
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lache82 naja alles stillschweigend hinnehmen muss man ja auch nicht. Man hat ja auch vertraglich die Möglichkeit Schadensersatz von bis zu 25% des Kaufbetrages einzuklagen, wenn die die Leistung nicht fristgerecht bringen können.
Aber mit deiner ZV sieht das ganze ja ganz anders aus. Hier wurde der Änderung ja schon zugestimmt und cupra spart vermutlich sogar noch Geld mit jedem Auto das sie von NMC auf LFP umstellen.
Wie kommst du auf die 25% Schadenersatz? kann ich mir nicht vorstellen...