Alles anzeigenMoin zusammen,
mit Platz jetzt langsam der Kragen. Heute habe ich auch die neue Auftragsbestätigung erhalten und meinen Händler kontaktiert.
Finde die AB ist inhaltlich eine Frechheit und rein vertragsrechtlich gar nicht Standhaft
#1 Die AB ersetzt unsere bisher für diesen Auftrag erstellenten Auftragsbestätigungen.
Sobald auch nur ein Punkt anders als in der bisherigen AB ist gilt §311 BGB, das es für die Änderung einen Vertrag benötigt. Ein Vertrag besteht aus Willenserklärung (Antrag) und Annahme, ohne unsere Annahme ist die AB also nicht das Papier wert auf dem sie steht.
#2 Inhalt des Vertragsgegenstand
NIrgendwo ist ersichtlich, was sich evtl. geändert hat und was nicht. Eine Prüfung der Auftragsbestätigung ist inhaltlich also gar nicht möglich. Wie soll man dann der AB zustimmen, wenn ich danach eine Pferdekutsche und zwei Kühlschränke bekomme.
#3 Liefertermin
Wenn nicht bereits Angegeben (bei mir nicht) 26-52 Wochen nach Bestellung. Das ist nach Rechtsprechung einfach "Die Klausel benachteilige die Vertragspartner des Unternehmers wider Treu und Glauben unangemessen, denn die Lieferzeit werde offengehalten"
Das anschließende Telefonat mit meinem Master war informativ und ernüchternd.
- Modelljahr 2023 beinhaltet jetzt auch die Wärmepumpe
- Pilot L kommt jetzt mit Travel Assist, 360° Kamera und Lane Assist Plus
- Mein Auto ist eingeplant für November
- Die können nichts machen, denn Sie sind ja nur Agent
- Er will mir die Aussagen zum geänderten Inhalt schriftlich geben
Dann bleibt mir nur vorerst der AB unter der Bedingung der Einhaltung des bisherigen Liefertermin Juni 2022 zuzustimmen und dann über den Master Seat Deutschland im August in Verzug zu setzen.
Dank des Forums kann er mir wenigstens nicht erzählen es würden nicht vorher ähnliche Autos vom Band laufen. Danke an alle Leidensgenossen, dass Ihr hier mit leiden.
Nicht aufregen! Locker bleiben Sei doch froh dass dein Auto (sofern du die Wärmepumpe bestellt hast), 990€ günstiger wird. Und das einfach XL durch L umbenannt wurde, der Preis ist der gleiche.
Du musst keiner AB zustimmen, der Kaufvertrag kam doch schon zustande.