Ein intelligentes Messystem ist keine Voraussetzung für den Erhalt des reduzierten Netzentgelts nach Modul 1 oder Modul 2.
Wann dann der Smartmeter tatsächlich installiert wird ist erstmal egal und kein Problem des Kunden.
Man ist aber laut EnWG verpflichtet, eine Vereinbarung über eine netzdienliche Steuerung abzuschließen, bevor die Reduktion angewendet werden kann.
Die VNBs sehen das gerne so, dass zum einen der Kunde aktiv werden muss und fragen dies bei der Anmeldung nicht ab (was sie aber müssten).
Zum anderen, muss zu einer gültigen Vereinbarung aus deren Sicht bereits ein "intelligentes Messsystem" beauftragt werden oder eine Beauftragung nachgewiesen werden. Denn der VNB macht nichts, bevor er nicht weiß, ob er sich kümmern muss, oder ob ein Messtellenbetreiber beauftragt wird, der den Smartmeter einbaut und betreibt.
Rechtfertigen tun sie dass mit dem Absatz 4, wonach ein Kunde seine Verpflichtungen (erst?!?) erfüllt, wenn er einen Messtellenbetreiber beauftragt. Sie ignorieren dabei aber, dass dies ausdrücklich nur für Absatz 1 gilt und die Netzentgeltreduktion in Absatz 2 steht.
Ich habe dem VNB daher ja auch geschrieben, dass er bei Anmeldung der Wallbox/PV-Speicher ja das Modul hätte abfragen können und fragen können, ob ich einen externen Dienstleister für das Smartmeter (aka intelligentes Messsystem) will. Ich schrieb auch, dass ich mich jenseits der Anmeldung auch nicht verpflichtet sehe irgendwas zu beantragen, weil das Smartmeter und die Regelbarkeit für beide Seiten eine gesetzliche Pflicht ist. Er soll sich gefälligst selbstständig kümmern und mir ab Anmeldung die Reduktion nach Modul 1 gewähren.
Es geht also nicht darum, was im Gesetz und den Ausführungen steht, oder was Google dazu sagt. Die VNBs wollen nicht zahlen und sitzen das ganze mit Formalien und Spitzfindigkeiten aus. Wer sich nicht wehrt und kümmert, bekommt die Reduktionen schlicht nicht.