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Bei Deinem ersten Beispiel steht explizit dabei, dass nur die 215er Eintragungsfrei wären. Die 235er nicht.
Bei dem zweiten sind sie gar nicht eintragungsfrei, da vermutlich Karossierarbeiten anfallen und sicher eine Abnahme beim Tüv erfolgen muss.
Was ich auch schon gesehen habe ist, dass wohl ET48 bei den 8x20 Felgen mit 235er Reifen auch zulässig sein kann, je nach Felge.
Ich bin kein Experte und gebe nur das wieder was ich mir angelesen habe.
Daher meine Angaben ohne Gewähr
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Das klingt für mich auch soweit schlüssig - mit Ausnahme des roten Teils. Die 215er ändern ja nichts daran, dass die Felge weiterhin ET45 ist. Warum ist das dann eintragungsfrei? Es ist alles zu verwirrend ![]()