Reifen/Felgen VZ

  • Seit heute ist es offiziell- ich darf auf meinem VZ auch 19 Zoll fahren.

    Habe mir für die Schmuddelsaison Ganzjahresräder besorgt- und zwar Borbet LX 19 in 8x19 ET 44 in schwarz matt mit Kupferstreifen und als Reifen Vredestein Quatrac Pro+ in 225/45R19 96W.


    Der kupferfarbene Streifen entspricht exakt den kupferfarbenen Elementen von Cupra😜!


    Die silbernen Radschrauben bekommen noch schwarze Abdeckkappen, sobald das Drehmoment kontrolliert wurde.


    Ich hatte mit dem Dekraprüfer alles vorher besprochen und sämtliche Unterlagen übersandt.

    Somit war der Termin heute eigentlich nur noch Formsache, damit er das Gutachten fertigstellen kann.

    Das ganze hat 110€ gekostet.


    Warum für den Winter GJR?

    Hier am Niederrhein haben wir fast nie mit Schnee zu tun und auch die Temperaturen sind nicht wirklich oft weit unterhalb des Gefrierpunktes.

    Daher verspreche ich mir von den Ganzjahresreifen den besseren Kompromiss in den dunklen Monaten.

    Im Sommer kommen für mich aber definitiv nur echte Sommerreifen in Frage.

  • Ja genau, welche Unterlagen werden bitte benötigt für die Eintragung? Hast du eine Freigabe von Cupra bekommen?


    Wir stehen auch kurz davor WR für den VZ zu kaufen…vorerst suchen wir nur 20 Zoll Felgen..🤦‍♂️🤷‍♂️


    Viele Grüße


    Robert

  • Ja genau, welche Unterlagen werden bitte benötigt für die Eintragung?

    Für eine Einzelabnahme benötigst Du ein Traglastgutachten für die Felgen. Da nimmst den Fahrzeugschein und guckst bei 7.1 (maximale Traglast der Vorderachse) und 7.2 (maximale Traglast der Hinterachse). Den größeren der beiden wErte dividierst durch 2, weil an jeder Achse ja zwei Räder hängen. Das Gewicht, das dabei raus kommt (bei mir 630kg) ist die Mindest-Traglast, die die Felge schaffen muß. Das Traglastgutachten für meine 18" Hurricane Felgen von Cupra bescheinigt den Felgen 630kg, mein Born benötigt mindestens 630kg, ging also gerade so eben auf.

  • Noch was anderes wichtiges zu dem Thema, bei der Reifengröße muss man dann schauen was in der ABE der Felge erlaubt ist oder?


    Je nach Größe kann es zusätzlich noch Bedingungen geben bei der Reifengröße oder, weil jetzt mal auf 20" bezogen als Beispiel 245 statt 235 kann auch nicht drauf auch wenn es vll geht aber sofern es die Felge nicht zulässt ist es nicht erlaubt?


    Bei gewissen Kombinationen sofern zugelassen auf der Felge, muss der zuständige Prüfer ggf. noch schauen ob die Reifengröße passt in der Praxis mit Lenkeinschlag Radkasten etc.?


    Soweit korrekt verstanden?

  • Und die Bremsanlage (Scheiben etc.) nicht vergessen, die könnte bei einer zu kleinen Felge auch noch eine Rolle spielen.

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