Wenn dann würde ich einen Brief vom lokalen Netzbetreiber erwarten, der die Anmeldung bestätigt.
Also ich habe damals gar nichts erhalten als E.ON meine Box angemeldet hat. Da eine 11kW Box keiner Genehmigung bedarf war und ist es mir auch egal.
Wenn dann würde ich einen Brief vom lokalen Netzbetreiber erwarten, der die Anmeldung bestätigt.
Also ich habe damals gar nichts erhalten als E.ON meine Box angemeldet hat. Da eine 11kW Box keiner Genehmigung bedarf war und ist es mir auch egal.
Wenn ab 2029 alle Wallboxen "smart" sein sollen... Müssen diese dann erneut gemeldet werden, sofern diese Funktion nachgerüstet wurde seit Erstanmeldung?
Neue WB werden sicherlich neu gemeldet werden müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine neue, smarte WB preiswerter sein könnte als eine Nachrüstung. Die erneuten Installationskosten müssen dann aber ggf. berücksichtigt werden.
Wenn ab 2029 alle Wallboxen "smart" sein sollen... Müssen diese dann erneut gemeldet werden, sofern diese Funktion nachgerüstet wurde seit Erstanmeldung?
Neue WB werden sicherlich neu gemeldet werden müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine neue, smarte WB preiswerter sein könnte als eine Nachrüstung. Die erneuten Installationskosten müssen dann aber ggf. berücksichtigt werden.
aber doch sicher nicht die "Bestandswallboxen" meine ist aus 2021 und die werde ich bestimmt nicht ersetzen solange sie funktioniert
die wurde damals beim Netzbetreiber einfach gemeldet und gut - mehr war ja nicht erforderlich
aber doch sicher nicht die "Bestandswallboxen" meine ist aus 2021 und die werde ich bestimmt nicht ersetzen solange sie funktioniert
die wurde damals beim Netzbetreiber einfach gemeldet und gut - mehr war ja nicht erforderlich
Meines Wissens müssen alle Boxen diese Auflage ab 2029 erfüllen - neue seit 2024, bestehende mit einer Übergangsfrist bis Ende 2028.
Nachtrag/Korrektur:
Du hast recht, s. https://www.bundesnetzagentur.…/SteuerbareVBE/start.html
Siehe Spalte 2, keine Steuerung vereinbart, dann muss die nichts erfüllen.
Habe keinen Tarif für WP und WB abgeschlosse und somit keine Steuerung.
Es bleibt bei Installation 2021 alles beim Alten.
Habe meine Wallbox vom Gastelektriker anschließen lassen, das ist schon mehr als 4 Wochen her. Im Auftrag und auf der Rechnung steht, dass er die Wallbox anmeldet, bisher aber noch nichts gehört.
Wie lange dauert so eine Anmeldung?
Woran kann ich erkennen, ob die Anmeldung erfolgreich erfolgt ist?
Du musst bei deinem Energielieferanten die Reduzierung des Netzentgeltes nach Modul ... beantragen. Der EL (Energielieferant ) frägt dann beim NB an, ob eine nach §14a steuerbare WB gemeldet ist und Du in Genuß des reduzierten Netzentgeltes kommst .
Der EL gibt Dir dann wieder Rückmeldung.
Ist zwar ein kleiner "Umweg", so hat erhält man wenigstens verlässliche Infos und zugleich "Kohle" rückerstattet.
Achtung: Anmeldung der Wallbox und Antrag auf Reduktion der Netzentgelte nach §14a sind zwei getrennte Dinge, aber beides beim VNB zu beantragen. Der Energielieferant kommt erst ins Spiel, wenn der VNB die Information der Reduktion an den EL weitergibt. Vorher hat er nur damit zu tun, wenn er die Beantragung der Reduktion beim VNB als Service anbietet (macht z.B. Rabot).
Achtung: Anmeldung der Wallbox und Antrag auf Reduktion der Netzentgelte nach §14a sind zwei getrennte Dinge,
Im NB-Dschungel bist Du aber ein ganz kleines Licht und erhältst ganz schlecht verbindliche Infos. Ging mir zumindest so ( Stundenlang Warteschleife und wenn man eine echte Person -keinen Bot- an die Strippe bekommt, kann die Person nur gebrochen deutsch und versteht dein Anliegen gar nicht - Hotline 🫣).
Wenn Du aber Deinen Anspruch auf red. Netzentgelt beim NB oder EL anmeldest, sind sie in der Pflicht zu prüfen, ob eine steuerbare VE/WB angemeldet ist und müssen Dir entsprechend antworten.
Die Frage war ja: Wie bekomme ich schnell die Info, ob der Elektriker die WB angemeldet hat?
Und dieser Umweg ist eine elegante Lösung, um die Info zu erhalten.
Im NB-Dschungel bist Du aber ein ganz kleines Licht und erhältst ganz schlecht verbindliche Infos.
Ja, gut möglich, je nachdem, wo man wohnt. Bei uns sind die örtlichen Stadtwerke VNB und gleichzeitig Messstellenbetreiber.
Habe vorhin den Brief mit der Verbraucherbeschwerde (§111a EnWG) an eben diese geschickt, da sie es seit einem halben Jahr nicht hinbekommen, den §14a-Antrag umzusetzen, auf meine Mail seit Wochen nicht antworten und die Bandansage der Hotline kaputt ist, sodass sie einen nicht weiterleiten kann, sondern einfach auflegt.
Mal schauen, ob ich darauf ne Antwort bekomme.
m NB-Dschungel bist Du aber ein ganz kleines Licht und erhältst ganz schlecht verbindliche Infos. Ging mir zumindest so ( Stundenlang Warteschleife und wenn man eine echte Person -keinen Bot- an die Strippe bekommt, kann die Person nur gebrochen deutsch und versteht dein Anliegen gar nicht - Hotline 🫣).
Mir sagen sie immer nur: "Das dürfen wir ihnen nicht sagen. Fragen sie ihren Elektriker."
Wobei meine Fragen zumeist so speziell sind, dass die 08/15 Hotliner es eh nicht wissen. Wenn man dann nach einem kompetenten Ansprechpartner fragt, heißt es nur: "Die Nummer dürfen wir nicht an Privatpersonen rausgeben." ![]()
Aber ok, es ist halt auch wirklich nicht Standard, dass ein Studierter, der die TAB gelesen und verstanden hat, als Endkunde auftritt.