Benni Du beschreibst die Praxis. Aber in welchem Gesetz oder Verordung steht das?
Hint: In der Niederspannungsverordung schon mal nicht.
Da wird vorgeschrieben, dass der Anschlussnehmer(!) über eine Webseite die Mitteilung(!) über die Anlagenveränderung und Wallboxinstallation erbringen darf. (Von einem Nachweis durch den Betrieb, der das gemacht hat, steht da nichts. Der VNB darf lediglich die Arbeiten überprüfen.)
Und nur Anlagenveränderungen selbst bedürfen laut NAV eines zugelassenen Elektrikers (Instandhaltungen wie der Anschluss von Geräten sind ausgenommen), wobei jeder zugelassen werden muss, der eine ausreichende Qualifikation für die jeweilige(!) Arbeit hat. Von Gewerbe steht da nichts, ein Elektro-Ausbilder oder gar Elektromeister muss akzeptiert werden.
Bei einem Ingenieurskollegen reichte schon, dass er innerhalb der Firma Schaltschränke für Testanlagen konzipiert und gebaut hat. Das haben sogar die Bayernwerke als Gast-Installateur akzeptiert. Er hat nur keine Plomben für Zähler bekommen.