Verstehe den zweiten Satz nicht. Und wofür steht in diesem Satz die Abkürzung GSGVO?
Stromadapter für Dashcam - OBD2 vs Regensensor
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Verstehe den zweiten Satz nicht. Und wofür steht in diesem Satz die Abkürzung GSGVO?
Er meint vermutlich, dass die Dashcam DSGVO konform sein sollte.
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Verstehe den zweiten Satz nicht. Und wofür steht in diesem Satz die Abkürzung GSGVO?
Sorry, Tippfehler

Meine natürlich Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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Gibt es Stand heute eine verlässliche Cam wo ich GSGVO unterwegs sein kann ?
Wozu? Lasst euch hier mal bitte nicht kirre machen. Gegen die DSGVO verstößt im Zweifel nicht die Dashcam, sondern ihr Nutzer. Du darfst in Deutschland erstmal im öffentlichen Raum Fotos machen und auch filmen, wie es dir Spaß macht. Du darfst das Brandenburger Tor fotografieren, auch wenn da Passanten rumlaufen. Meine Strecke zur Arbeit z.B. ist so schön, die muss ich jeden Tag filmen, damit ich auch die Veränderungen über die Jahreszeiten sehe
Und wenn jemandes Auto oder auch er selber auf dieser Aufnahme zufällig mit drauf ist, muss er das aushalten. Du filmst ja schließlich die schöne Straße durch den Wald, oder den dichten Verkehr zur Rushhour, nicht das Auto von Herrn Mayer.So lange die Aufnahmen bei dir bleiben, ist alles gut. Spannend wird es allerdings, wenn du diese Aufnahmen weitergibst oder veröffentlichst. Das darfst du eben nicht, ohne das mit den Leuten auf den Aufnahmen abzuklären und dir die Erlaubnis zu holen. Und weil das bei Dashcamaufnahmen ziemlich unmöglich ist, sind die Gesichter, Nummernschilder, Firmenaufschriften (oder andere Dinge, durch die jemand identifiziert werden kann) auf den Clips im Internet verpixelt.
Du darfst die Aufnahmen aber auch nutzen, um ein berechtigtes Interesse durchzusetzen, also z.B. gegenüber der Versicherung oder der Polizei den Hergang eines Unfalls oder den Verursacher eines Schadens nachzuweisen. Hier wiegt dann dein persönliches Interesse höher als das Recht am eigenen Bild anderer Unfallbeteiligter oder auch zufällig vorbeilaufender Passanten. Im Zweifel entscheidet dann der Richter, ob die Aufnahmen in einem Verfahren nutzbar sind oder nicht.
(Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Jurist. Die würden das sowieso anders formulieren.)