Was ist los mit meiner Reichweite!?

  • Ok na sehr super das es anscheinend unterschiedliche Garantiebestimmungen gibt:
    Screenshot 2023-01-17 132250.jpg

    klar und deutlich bei dieser Variante: "mindestens wieder erreicht wird" ...


    Und genau so wie es hier steht hat sich auch mein Cupra Händler dazu geäußert. Er meinte, bevor nicht 70 % unterschritten sind, wird seitens Cupra normal kein Finger gerührt ?(

    Cupra Born, 204 PS, 58 kWh

    dunkelgrau metallic, 20" e-Racer (Hurricane)

    Beats Audio, Panorama Dach

    Österreich Paket L

    Hardware H30 | Software: 0561 (3.2.1)
    FIN: 0093xx

  • Und genau so wie es hier steht hat sich auch mein Cupra Händler dazu geäußert. Er meinte, bevor nicht 70 % unterschritten sind, wird seitens Cupra normal kein Finger gerührt ?(

    Das wäre ja so als würde man ne 12er Packung Eier kaufen und manchmal sind nur 8 drinnen. Solange das Auto "Neu" ist und Garantie hat wird sowas ganz sicher so gerichtet das man auch die Volle Funktion erhält immerhin hat man dafür ja auch bezahlt.

    15.03 bestellt

    01.07 Wagen abgeholt

    62KWH, E-Boost, Pilot M+, Below Zero, 19" Black/Silver, Beats Audio, Cargo Pack

  • das ist schon heftig, wie sich die Garantie-Konditionen zwischen den einzelnen Importieren unterscheiden..


    Das hätte ich so nicht erwartet :(

    performance based on engineering..


    elektrifizierter Petrolheat 8o und Born-Besitzer :thumbup:

  • Ich hab heute mal dein Problem thread hier gelesen. Und als erstes , ist das sehr ärgerlich und ich versteh den Unmut. Da ja nun Cupra dir das austauscht, wollte ich dennoch kurz mal folgenden Hinweis / Rat geben( ja ich weis ungefragt).


    Ich bekomme mein Born erst noch nur zur Info.


    Als Neuwagenkäufer/Inn hast du zum einen die Garantie ok Check. Was aber viel wirkungsvoller gegenüber Cupra funktionieren sollte ist die Beweislastumkehr im Sachmängelgewährleistungsrecht des §477 BGB . Wenn ein Mangel vorliegt muss der Verkäufer, in den ersten 12 Monaten beweisen, das der Mangel erst nach Kauf entstanden ist. Kann er das nicht, schuldet er dir Mangelbeseitigung (Nachbesserung durch Austausch /Reperatur etc.) .


    Sprich , in den ersten 12 Monate , gehst du zum Händler und sagst du willst die gekauften 58Kw/h im Akku . Sieh zu wie du das anstellst . ( etwas flapsige ausgedrückt)


    Schriftlich sollte man das natürlich auch machen 🤪.


    Gruß und viel Erfolg mit dem Austausch.

  • Weiß jemand was es kostet wenn man eine Zelle tauschen lässt? Also falls eine Zelle zwar wenig Leistung hat aber noch nicht so wenig dass die Garantie greift?

    Cupra Born 58, Aurora Blau Metallic, Österreich-Paket L, Sicherheits-Paket


    Bestellt 16.02.22 ---Auf der Straße seit: 13.07.22

    Durchschnittsverbrauch nach 70.000 km: 15,4 kWh/100 km

    betrieben mit Strom aus 15 kWp PV Anlage

  • Der Akku besteht aus mehreren Modulen (je nach Akkugröße), die wiederum aus Zellen aufgebaut sind. Der Wechsel eines Moduls kostet glaube ich so 2.000€ für ein neues Modul. Zumindest hatte ich das mal vor Monaten recherchiert. Ob‘s wirklich stimmt, weiß ich nicht. Viel Erfahrung wird‘s dahingehend bei der MEB-Plattform auch noch nicht geben. Die 58er Akkus haben glaube ich 7 Module? Die 77er haben 9? Irgendwie so. Die Modulpreise dürften in einigen Jahren aber auch weiter fallen. Zumindest meine Vermutung, da Akkus ja immer günstiger werden müssten. Gebrauchte Module werden außerdem eine Möglichkeit werden meiner Meinung nach.

    Cupra Born 150kW/204PS, 58 kWh, Aurora Blue, 19“ Black/Copper, Dinamica Grey, Privacy, Pilot XL, AR-HUD, DCC, WP, Protect, Cargo, Charge, Garantie (+2J / 80t km)

  • Oh ha, da würde ich mich nicht drauf verlassen. Kann mir a) nicht vorstellen, dass sich die Juristen da nicht schon was zu haben einfallen lassen und b) es ist nun mal so und allgemein anerkannt, dass wiederaufladbare Batterien verderbliche Waren sind und die vom Tag 1 altern. Ich sehe da nur Aussicht auf Erfolg, wenn am Tag der Auslieferung schon ein paar Wattstunden fehlten. Und dann viel Spaß mit den Gutachtern.

  • Oh ha, da würde ich mich nicht drauf verlassen. Kann mir a) nicht vorstellen, dass sich die Juristen da nicht schon was zu haben einfallen lassen und b) es ist nun mal so und allgemein anerkannt, dass wiederaufladbare Batterien verderbliche Waren sind und die vom Tag 1 altern. Ich sehe da nur Aussicht auf Erfolg, wenn am Tag der Auslieferung schon ein paar Wattstunden fehlten. Und dann viel Spaß mit den Gutachtern.

    Er hat da schon recht. Du hast ein Recht auf Erfüllung des Vertrags wenn du bezahlt hast.


    Nur weil die sagen, die geben Garantie erst ab 70%, heißt das nicht, dass sie den Wagen mit nur 70% ausliefern dürfen.

    Da wird dir jeder Richter recht geben

  • Die können in den ersten 12 Monaten in ihrer Garantie stehen haben was sie wollen. Nach dem BGB steht mir das Recht zu und ist nicht von einer etwaigen Garantie tangiert die irgendwelche Prozente vorgibt.


    War nur ein Rat, kann jeder handhaben wie er möchte ;)

  • Wäre ja interessant, ob man einen Anspruch darauf hat, die Werte der Batterie zur Auslieferung des Fahrzeugs zu bekommen. Auf YouTube gibt es ein Video, das einen Rundgang durch die Enyaq Batteriemontage bei Skoda zeigt. Dort sieht man auch die logischerweise vorhandene End-of-line Prüfung der Batterie. Die Werte werden eh archiviert. Darauf wird sich der Hersteller dann bei einer Reklamation beziehen. Um die Degradation der Batterie korrekt zu bestimmen braucht man eigentlich diesen 100% Wert. Da gibt es Toleranzen, es werden sicher nicht die nominellen 58kWh sein

    Bestellt am 22.06.2022: CUPRA e-Boost, 58 kWh, Aurora Blue, 19" TYPHOON Black/Copper, Privacy Glas, Below Zero, DCC, Skyline Roof, Cargo Pack, Pilot M+ Pack

    Übergabe 20.01.23