Solange du nicht jedes Fitzelchen PV-Überschuss ins Auto laden willst, sollte die WB passen. Sie hat halt keine automatische Phasenumschaltung, was aber ohne PV-Anlage völlig unrelevant ist. Ohne PV-Anlage sollte man eh immer so schnell wie möglich laden, um die anteiligen Ladeverluste so gering wie möglich zu halten.

Welche Wallbox habt oder werdet ihr installieren?
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Ganz einfach:
Weil ein Gesetz verabschiedet wurde und die Infrastruktur für die Umsetzung noch nicht steht. Keiner weiß, wie die Energieversorger die Regelbarkeit der WB technisch umsetzen.
Kann gut sein, dass ich jetzt eine WB installiere, die laut. Hersteller nach 14a EnWG regelbar ist, und in 2 Jahren heißt es Ätsch...
Es gibt momentan 3 unterschiedliche Ansätze der Umsetzung:
1. Rundsteuerempfänger,
2. FNN,
3. Schütz
oder vielleicht ganz was anderes.
Keiner weiß, wo die Reise hingeht.
Und wenn ich jetzt auf das falsche Pferd gesetzt habe, entstehen für mich neue Kosten (andere Wallbox und evtl. neue Steuerleitungen verlegen).
Prinzipiell finde ich die Steuerbarkeit von Wallboxen gut, richtig und wichtig.
Den Verbraucher lässt man jedoch damit momentan im Regen stehen und sowas geht mir gewaltig auf den Senkel.
Na ja ich denke so schlimm wird es nicht kommen. Ich habe den Wattpilot der 1. Generation von Fronius und der lässt sich nicht steuern. Aber deswegen muss ich mir jetzt nicht eine neue WB kaufen.
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Na ja ich denke so schlimm wird es nicht kommen. Ich habe den Wattpilot der 1. Generation von Fronius und der lässt sich nicht steuern. Aber deswegen muss ich mir jetzt nicht eine neue WB kaufen.
Wallboxen , die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, genießen Bestandsschutz.
Da muss auch nichts mehr ausgetauscht werden oder 14a konform sein
Der Paragraph 14a gilt nur für WBs, die nach diesem Zeitpunkt eingebaut wurden bzw. in Zukunft eingebaut werden
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Ich hatte heute mit dem Support eines WB-Herstellers telefoniert:
O-Ton: Wir wissen auch nicht, wohin die Reise geht. Lass Dir einen CEE-Anschluß legen und kaufe Dir unsere mobile WB mit 11KW. Unsere mobilen Wallboxen verkaufen sich z.Z. wie warme Semmel, weil alle den Paragraphen 14a aufgrund der herschenden Unsicherheit umgehen wollen.
Da sieht man wieder, wie solche unausgereifte Gesetze nach hinten losgehen können.
Jetzt laufen halt deutlich mehr Wallboxen unangemeldet an einer CEE, was für die EVs der worstcase ist, weil sie keinen genauen forecast berechnen können.
Anmelden muss man sie ja trotzdem:
[Blockierte Grafik: https://www.springforum.de/attachments/1680784471683-webp.8448/]
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Dann mal ich:
Seit 2022 eine ABB Terra AC 22kw.
Reduziert auf 11 kw, da keine Genehmigung durch Stadtwerke. Halt, es hätte 6 - 12 Monate bei denen gedauert zu prüfen ob 22 kw ginge, darauf habe ich verzichtet.
Jetzt wird nochmal darüber nachgedacht unsere WB Reader für PV - Überschuss zu machen, da war ich vor zwei Jahren etwas naiv und ahnungslos zu dem Thema.
Gruß
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So meine finale Entscheidung steht:
Ich habe mir die
Heidelberg Energy Control plus mit 11KW
bestellt.
Diese lass ich vom Elektriker einbauen und anmelden.
So kurzes Fazit von mir:
Heidelberg Energy Control plus mit 11KW hat der Elektriker nun installiert und beim EV anmeldet.
War im Vorfeld ein riesen Gewaltakt , vor allem Brainstorming. (Ich machs mir aber auch nicht immer leicht 😄😄😄).
An alle, die vor einer ähnlichen Entscheidung stehen:
Macht euch wegen Paragraph 14a EnWG nicht verrückt. Ist ganz easy. Lasst eine nach 14a regelbare WB installieren und gut ist.
Ob der EV in Zukunft die WB überhaupt abregelt, steht in den Sternen.
Wichtig für mich ist: WB ist installiert, anmeldet und wartet nur noch auf den Born.
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Bekommst Du da jetzt nicht schon eine Reduktion des Netzentgeltes (eines der Module 1-3)?
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Bekommst Du da jetzt nicht schon eine Reduktion des Netzentgeltes (eines der Module 1-3)?
Sehr gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.
Das muss ich erst noch klären.
Bisher hat mich noch niemand gefragt, für welches Modul ich mich entscheide.
Wäre natürlich der Knüller, wenn ich jetzt schon den Strom um ein paar Cent billiger (ermäßigtes Netzentgelt) bekommen würde , obwohl der Netzbetreiber noch nicht in der Lage ist, die Wallbox zu regeln.
Sobald ich von meinem EV nähere Infos erhalte, poste ich dies hier im Thread.
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Eigentlich ist der Versorger (der VNB, nicht der Stromlieferant) verpflichtet bei Anmeldung einen Modulwunsch entgegenzunehmen und zu fragen, ob man den nun verpflichtenden Smartmeter von ihm oder von einem Messanbieter beantragt wird. Man hat Anspruch auf die Netzentgeltreduktion ab Anmeldung mit(!) Modulangabe, aber es gibt einen Passus im Gesetz, dass offenbar eine laufende Beauftragung eines Smartmeters irgendwie auch notwendig ist.
Mein Versorger hat auch keine Abfrage des Moduls oder des Anbieterwunschs für das Smartmeter bei Anmeldung gemacht und hat versucht es auszusitzen (braucht dann erstmal keine Reduktion über den Stromanbieter bezahlen). Ich war dann aber so penetrant, dass der VNB die Modulmeldung und Netzentgeltreduktion rückwirkend über mehr als ein halbes Jahr anerkannt hat.
Ergo: Von alleine passiert da nichts.
Dem VNB den Modulwunsch mitteilen und entweder bei ihm oder einem Messtellenbetreiber ein Smartmeter beauftragen. Dann muss der VNB die Reduktion (ca. 140 bis 170 Euro je nach Region bei Modul 1) an den Stromversorger zur Verrechnung mit der Stromrechnung melden. Wann dann der Smartmeter tatsächlich installiert wird ist erstmal egal und kein Problem des Kunden.
Vorsicht noch beim Stromanbieter!
Einige versuchen einem dann einen anderen Tarif anzudrehen, der teurer ist und die Netzentgeltreduktion ausgleicht.
Hier keine Vertragsänderung akzeptieren!
Der Stromanbieter soll die Reduktion vom Netzanbieter einfach durchreichen bzw. abziehen. Dadurch dass man nun die Messtechnik (Smartmeter) selber zahlt, sollte ein Stromliefervertrag nun bestenfalls günstiger in der Grundgebühr werden. Der Strompreis an sich darf sich aber nicht ändern, höchstens die Netzentgelte (wenn man nicht Modul 1 wählt).
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Man hat Anspruch auf die Netzentgeltreduktion ab Anmeldung mit(!) Modulangabe, aber es gibt einen Passus im Gesetz, dass offenbar eine laufende Beauftragung eines Smartmeters irgendwie auch notwendig ist.
Das kenne ich aber anders. Ich hab soeben nochmal gegoogelt:
Ein intelligentes Messystem ist keine Voraussetzung für den Erhalt des reduzierten Netzentgelts nach Modul 1 oder Modul 2. Für das zeitvariable Netzentgelt nach Modul 3 ab April 2025 ist ein intelligentes Messsystem zwingende Voraussetzung.
Der Netzbetreiber führt jedoch seit 2025 einen Rollout von Smartmetern durch.
Priorisiert beim Rollout sind
- Kunden mit > 6000 kWh Jahresverbrauch
- Kunden, die eine nach14a regelbare Verbrauchseinrichtung angemeldet haben.
Der Rollout geht aber vom Netzbetreiber aus.
Eine Beauftragung des Smartmeters durch den Kunden ist nicht Voraussetzung, dass der Kunde Modul 1 oder 2 in Anspruch nehmen darf.
Ich werde beim Netzbetreiber auf mein Recht zur Reduzierung des Netzentgeltes pochen (Modul1).
Dann ist der Netzbetreiber in der Pflicht, mir ein intelligentes Messystem zu installieren.