Welche Wallbox habt oder werdet ihr installieren?

  • Bestandsschutz hast Du nur, wenn die WB vor 2024 installiert und auch vor 2024 gemeldet wurde.

    Wenn die WB jetzt erst gemeldet wird, muss sie steuerbar sein, und das muss der Elektriker bei Meldung bestätigen.


    Welch ein Graus in Deutschland 🙈🙉

    1987 Golf 1 (Benziner 50PS); 1990 Golf 2 (Benziner 70PS); 1993 Golf 3 TDI (90PS); 1996 Audi A3 TDI (110PS)

    2006 BMW 120 d (160PS); 2016 BMW Active Touer 220d xdrive

    2018 BMW X2 20d xdrive (190PS)

    seit 12.06.2025 Cupra born VZ, Dark Forest, 20" Firestorm, HUD, Wärmepumpe, Cargo Pack, Sennheiser, Pilot M Pack

  • Dass nur ein Elektriker die Anmeldung der Wallbox machen darf, ist aber klar rechtswidrig.

    Die NAV spricht immer vom Anschlussnehmer/-nutzer und nicht vom -errichter.

    Die Bundesnetzagentur (die gegenüber den Netzbetreibern diesbezüglich weisungsbefugt ist) ist sogar sehr deutlich:

    pasted-from-clipboard.png

    Wenn man also eine vorhandene CEE Steckdoese "aufwertet" braucht man keinen Elektriker (die Anlage wird durch Anschluss per Stecker nicht erweitert oder verändert). Man muss es aber anmelden und die Steuerbarkeit sicherstellen.

    Aber für letzteres haftet man sowieso selbst und nicht der Elektriker.


    Praktisches Problem ist, dass der Steueranschluss am Smartmeter evtl. verplombt ist. Dann würde ich den Netzbetreiber auffordern, den Anschluss der Steuerleitung durchzuführen, da man mit der Möglichkeit der Steuerung (=Kabel ist da) bereits seine Pflicht erfüllt hat. (Bei einem Zählertausch muss ja später auch der Netzbetreiber die Steuerung wieder selber einpinnen.)

    Viele Grüße, Stephen

    Ein Pfälzer in Bayern


    Cupra Born 58kWh EZ 12/22

    VW ID.7 Tourer 77kWh EZ 12/24

  • Bestandsschutz hast Du nur, wenn die WB vor 2024 installiert und auch vor 2024 gemeldet wurde.

    Wenn die WB jetzt erst gemeldet wird, muss sie steuerbar sein, und das muss der Elektriker bei Meldung bestätigen.


    Welch ein Graus in Deutschland 🙈🙉

    Natürlich hab ich dann alles vor 2024 eingebaut… CEE war direkt da und die Wallbox habe ich bislang einfach nur nie genutzt…

  • Und ein Tipp an alle, die die Meldung der WB dem Elektriker überlassen.

    Weist den Elektriker darauf hin, dass er bei der Anmeldung auf keinen Fall einen Haken bei "kritischer Infrastruktur " setze darf.

    Das hat mein Elektriker leider verbockt.


    Nun kann ich mich mit dem Netzbetreiber rumärgern, der behauptet, dass kritische Infrastruktur von der Reduzierung des Netzentgeltes ausgeschlossen ist.

    Ich verstehe nur noch Bahnhof: Warum soll eine WB Teil der kritischen Infrastruktur sein?

    Nur weil jemand den Haken falsch gesetzt hat!

    Ich bleib aber hartnäckig: Ich bin meiner Verpflichtung der Steuerbarkeit gem.Paragraph 14a EnWG nachgekommen und möchte im Gegenzug die Reduzierung gem.Modul 1 erhalten.


    Umstieg auf E-Auto wird einem hierzulande nicht leicht gemacht. Manchmal meint man, es ist gar nicht gewollt und es werden einem nur Steine in den Weg gelegt.

    1987 Golf 1 (Benziner 50PS); 1990 Golf 2 (Benziner 70PS); 1993 Golf 3 TDI (90PS); 1996 Audi A3 TDI (110PS)

    2006 BMW 120 d (160PS); 2016 BMW Active Touer 220d xdrive

    2018 BMW X2 20d xdrive (190PS)

    seit 12.06.2025 Cupra born VZ, Dark Forest, 20" Firestorm, HUD, Wärmepumpe, Cargo Pack, Sennheiser, Pilot M Pack

  • Mist, diese Lücke habe ich nicht gesehen, das ist m.E. ein interessanter Ausweg aus dem Dilemma.

    Und die Rechtswidrigkeit die Meldung ausschließlich über Elektriker zu zulassen, sehe ich auch.

    Zudem soll die Anmeldung vor der Installation erfolgen, eine weitere Rechtsbeugung.

    Mein Elektriker hat es übrigens nicht sofort geschafft anzumelden und hat Rücksprachebedarf beim Betreiber mal gespannt wie das ausgeht.

  • Natürlich hab ich dann alles vor 2024 eingebaut… CEE war direkt da und die Wallbox habe ich bislang einfach nur nie genutzt…

    Na dann pass nur auf!

    Nicht dass man Dir einen Strick draus dreht, weil Du damals (vor 2024) die WB nicht gemeldet hast .

    Den ganzen Clowns traue ich mittlerweile alles zu 😜

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  • Wenn Ihr Paragraph 14a EnWG umgehen möchtet, sagt dem Elektriker, er soll bei der Meldung einfach "kritische Infrastruktur " anhaken.


    Kritische Infrastruktur ist scheinbar von 14a ausgenommen und es darf die Leistung nicht gedrosselt werden.

    Der Tip iistaber ohne Gewähr 😉

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  • Vor 2024 musste man ja nicht melden, insofern interessanter Ansatz.

    Nicht ganz richtig.

    Die Meldepflicht besteht seit 2019.

    Paragraph 14a EnWG gilt erst ab 2024.

    Installationen vor 2024 sind von 14a ausgenommen und genießen bzgl.14a Bestandsschutz

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    Einmal editiert, zuletzt von MW-1969 ()

  • Versuch mal nur eine Wallbox, welche man selber ausgesucht hat, beim Elektriker anzuschließen. No way. Jeder will seine wallbox verkaufen.

    Und, um das Ganze noch zu steigern:

    Versuch mal ein komplettes System aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Heizungswärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe, mehreren Wallboxen und Lastmanagement an den Start zu bringen. Das Problem fängt schon damit an, dass nicht jede Heizung mit jeder PV-Anlage harmoniert. Da will einem jeder Handwerker dann seinen Hoflieferanten einbauen, aber die Geräte harmonieren nachher nicht miteinander.


    Ich denke, dass das Hauptproblem eh aktuell bei der technischen Umsetzung der ganzen Regularien liegt. Konkret sagt z.B. mein Versorgungsnetzbetreiber, dass ich eigentlich ein intelligentes MEßsystem benötigen würde, es aber noch kein Messsystem am Markt gibt, das auch zuverlässig funktioniert.


    Somit ist die Steuerleitung für die Drosslung ein Problem und über die OCPP-Funktion möchte das kaum ein Netzbetreiber.

    Da werden die Netzbetreiber aber nicht drumrum kommen. Frag den Netzbetreiber noch einmal, ob Du die Wallbox aus deiner PV-Anlage bzw. deiner Speicherbatterie im Keller mit voller Leistung betreiben darfst, wenn er das Drosselsignal schickt, weil sein Netz überlastet ist. So lange Du den Strom selber produzierst, um damit die Wallbox zu betreiben, ist das Versorgungsnetz nämlihc gar nicht betroffen und der VNB darf nicht abregeln. Das Ding ist gerade vor Gericht gegangen, weil ein Netzbetreiber in Bayern an sonnigen Tagen die Photovoltaik-Anlage eines Supermarks bis auf null heruntergeregelt hat, so dass der Supermarkt dann nicht einmal mehr seinen Eigenverbrauch mit der Photovoltaik decken konnte sondern stattdessen täglich für hunderte Euro Strom zukaufen mußte. Das Gericht hat bestätigt, dass der VNB zwar die Einspeisung und auch den Netzbezug drosseln darf, weil es da ja um sein Netz geht, aber was man mit dem Strom in seinem Hausnetz macht, hat ihn nicht zu interessieren.


    Ich habe das Problem gerade mit meiner Wärmepumpe: Ansage meines Klempners: "Ich kann ihnen einen 300 Liter Pufferspeicher in die Heizung einbauen, damit sie die Sperrzeit von maximal 2 Stunden überbrücken können. Aber der Puffer reduziert ihren Wirkungsgrad massiv. Stellen sie besser einen 10kWh Akku zusätzlich in den Keller und betreiben sie die Wärmepumpe während der Sperrzeit aus dem Akku. Der frißt nicht so viel Wirkungsgrad und ist auch viel flexibler für andere Dinge nutzbar. So, jetzt bring dem VNB mal bei, dass seine Steuerleitung nicht in die Wärmepumpe geht sondern in mein Lastmanagement und das das Lastmanagement dann die Last auf den Batteriespeicher "umschaltet".