Nicht ganz richtig.
Die Meldepflicht besteht seit 2019.
Paragraph 14a EnWG gilt erst ab 2024.
Installation vor 2024 sind von 14a ausgenommen und genießen bzgl.14a Bestandsschutz
Meldepflicht aber nur bei fest installierten. CEE und damit mobile WB waren bis 24 nicht meldepflichtig.