Verlegen zwar immer größere Leerrohre, trotzdem musste ich schon mal alles rausziehen, um das Netzwerkkabel durchzubringen.
Heute lege ich überall sofort ein Netzwerkkabel mit dazu und was soll ich sagen, hat nicht geschadet.
Verlegen zwar immer größere Leerrohre, trotzdem musste ich schon mal alles rausziehen, um das Netzwerkkabel durchzubringen.
Heute lege ich überall sofort ein Netzwerkkabel mit dazu und was soll ich sagen, hat nicht geschadet.
Ich würde trotzdem immer ein Netzwerkkabel in die Garage ziehen,
Oder eine Wallbox mit SIM Karte wählen. Ich müsste sonst ein LAN Kabel in die 3. Etage legen und dann 30m über den Hof.
Ich funke mein WLAN 30m über den Hof und durch eine Hecke zur Wallbox (Ubiquiti Richtfunk-AP). Würde auch empfehlen einfach immer ein LAN Kabel mit zu legen. Ob dass dann für Ethernet oder als Steuerleitung genutzt wird, wäre ja egal. Besser haben als brauchen, auch wenn meine WLAN Lösung prima funktioniert.
Alles anzeigenUnd ein Tipp an alle, die die Meldung der WB dem Elektriker überlassen.
Weist den Elektriker darauf hin, dass er bei der Anmeldung auf keinen Fall einen Haken bei "kritischer Infrastruktur " setze darf.
Das hat mein Elektriker leider verbockt.
Nun kann ich mich mit dem Netzbetreiber rumärgern, der behauptet, dass kritische Infrastruktur von der Reduzierung des Netzentgeltes ausgeschlossen ist.
Ich verstehe nur noch Bahnhof: Warum soll eine WB Teil der kritischen Infrastruktur sein?
Nur weil jemand den Haken falsch gesetzt hat!
Ich bleib aber hartnäckig: Ich bin meiner Verpflichtung der Steuerbarkeit gem.Paragraph 14a EnWG nachgekommen und möchte im Gegenzug die Reduzierung gem.Modul 1 erhalten.
Umstieg auf E-Auto wird einem hierzulande nicht leicht gemacht. Manchmal meint man, es ist gar nicht gewollt und es werden einem nur Steine in den Weg gelegt.
so kurzes Update
Ich habe eine steuerbare Wallbox installiert , die der Netzbetreiber z.Z. noch nicht steuert.
Allein die Tatsache, dass eine steuerbare WB in Betrieb ist, berechtigt mich,die Reduzierung der Netzentgelte gem §14a EnWG in Anspruch zunehmen.
Diese Nachricht kam diese Woche von meinem Stromlieferanten:
"Sehr geehrter Herr xxx
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.01.2026.
Ihr zuständiger Netzbetreiber, xxx, hat uns nun auch darüber unterrichtet, dass Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betreiben.
Der Netzbetreiber hat uns das Modul 1 ab dem 10.07.2025 bestätigt.
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG (Modul 1) ab dem 10.07.2025 an Sie als Anschlussnutzer weiterreichen werden."
Welche Wallbox hast du denn? Und wieviel niedriger ist das Netzentgelt? Ich vermute, dass betrifft auch nur das anteilige Netzentgelt für über die Wallbox fürs E-Auto gezogenen Strom?
Neugier ![]()
Welche Wallbox hast du denn? Und wieviel niedriger ist das Netzentgelt? Ich vermute, dass betrifft auch nur das anteilige Netzentgelt für über die Wallbox fürs E-Auto gezogenen Strom?
Neugier
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Heidelberg Energie Control Plus.
Rdeuzierung pauschal nach Modul 1
--> macht bei meinem Energielieferanten pauschal 124€/Jahr aus
Bei Modul 1 muss der Anteil des Stroms für die WB nicht nachgewiesen werden. Es gibt einen Pauschalbetrag.
... Der Austausch es Ladekabels an der WallBox würde natürlich funktionieren - ...
Aus Bequemlichkeit hatte ich geplant, die Sekundärseite mit einem 10m-Kabel zu verlängern (zumindest bis zum evtl. Kauf einer neuen Wallbox in 2 Jahren), wissentlich, dass dies nicht ganz "konform" ist. Ob es bei 7,5+10m zu Funktionsbeeinträchtigung kommt, müsste ich testen, aber lt. einiger Rezensionen (Amazon) scheint sich die Ladeleistung teils zu verringern. Da die Kabellänge m.E. unkritisch sein sollte, kann ich mir nur vorstellen, dass die Steuerleitung hier nicht mitspielt (Kommunikation zwischen E-Auto und Wallbox), oder?