Naja, es hat ja schon nen Grund, weswegen du deine Unternehmung nicht als Einzelunternehmer durchführst, sondern in eine GmbH ausgegliedert hast -> damit du als Privatperson (als Gesellschafter) nicht über deine Einlage hinaus haftbar bist.
Auch wenn du die GmbH als GF vertrittst, ist sie eine eigene juristische Person und nicht mit dir übereinstimmend. Ob du oder die GmbH Halter bist, macht also durchaus einen Unterschied.
Du wirst es m. E. also wirklich nur über Kulanz regeln können, den Loyalitätsbonus zu bekommen.
Da gebe ich dir vollkommen Recht, dass es Formal so ist. Genutzt wird der Wagen nur halt wie vorher und da ist es ja egal, was da auf dem Fahrzeugschein steht.
Auf Kulanz kann ich erst kurz vor Auslieferung hoffen, da die eingereichten Unterlagen wohl erst dann geprüft werden. Das ganze macht halt mal eben rund 1.000€ aus, was ich eine ganze Menge Geld finde...
In dem Fall hast du absolut recht. Aber seit wann nehmen die es denn es denn überhaupt so genau bei der Loyalisierung?
Bei mir war die Loyalisierung beim ersten Mal sogar möglich indem ich Cupra den Fahrzeugschein meiner Eltern geschickt habe
aber gut das war noch 2022
..
Vor einem Jahr soll es wohl auch noch kein Problem gewesen sein, aber jetzt schließt Cupra diese Fälle wohl aus.