Dienstwagenabrechnung

  • Thema Bürokratieschaffung:

    Für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten für E-Dienstwagen gibt es laut einem BMF-Schreiben ab dem kommenden Jahr grundlegende Änderungen: Die bisherigen monatlichen Pauschalen werden abgeschafft. An ihre Stelle treten zwei neue Abrechnungsmethoden: die Erstattung nach dem individuellen Haushaltsstromtarif oder die Anwendung einer amtlichen Strompauschale. Unabhängig von der gewählten Methode ist künftig eine präzise Messung der geladenen Strommenge verpflichtend.

    Für die Messung der Strommenge kommen zwei Wege in Betracht:

    1. Wallbox hat einen Zähler. Hat meine Mennekes sogar. Aber ich lade mehrere Autos an dieser Box!
    2. Fahrzeug interne Zähler. Hat der Born sowas? Und wenn ja, kann er mir auch anzeigen, wieviel davon ich an der heimischen Wallbox geladen habe?

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  • Jo. stehen auch vor dem Problem das ich wohl noch eine eigene Wallbox für den hoffentlich kommenden el. Dienstwagen brauche.


    MID Zähler in der Box reicht nur aus, wenn nur der Dienstwagen dort geladen wird, ansonsten muss es eine eichrechtskonforme WB z.B. von Keba sein.


    Bzgl. dem integrierten Zähler im Born: So wie ich gelesen habe, zeichnet er nicht mal die Fahrdaten in der App auf? Haben erst bestellt, daher habe ich hier keine Erfahrung. Aber Tendenz geht zu: Nein, leider nicht.

  • MID Zähler in der Box reicht nur aus, wenn nur der Dienstwagen dort geladen wird, ansonsten muss es eine eichrechtskonforme WB z.B. von Keba sein.

    bist da du sicher?

    mir wurde gesagt wenn ich die Ladevorgänge mittels RFID den Fahrzeugen zuweisen kann dann ist die Abrechnung zulässig.


    Ich würde meinen das es bisher so war aber jetzt ab 2026 aufgeweicht wird.

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    Bestellt 14.10.2025

  • Finanzministerium legt neue Vorgaben zum Dienstwagen-Laden vor - electrive.net
    Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die überarbeiteten Regeln zum Laden und Abrechnen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im Fuhrpark
    www.electrive.net


    Es kann auch weiterhin mit einer Pauschale abgerechnet werden. Dazu ist die Basis der durchschnittliche Haushaltsstrompreises des 1. Halbjahres aus dem Vorjahr. Laut dem statistischen Bundesamt sind das für das 1. HJ 2025 34 Cent. Und diese 34 Cent gelten dann für das ganze Jahr 2026, wenn ich den Artikel richtig verstehe. Also kann man sich entspannt zurück lehnen und muss nur die Verbrauchten kWh mit diesem Wert multiplizieren um die Kosten entsprechend einzureichen.

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