Alles anzeigenDie Diskussion über Widerruf hat ja nichts mit FL zu tun, oder?
Trotzdem dazu noch Aspekte aus meiner Erfahrung:
- Ware für Widerruf muss ja unbenutzt sein, sonst steht dem Händler Wertminderung zu, die kann er hoch ansetzten, wem das nicht passt, muss dann klagen
- der Händler lehnt Widerruf einfach ab, du musst klagen, um es durchzusetzen
Also einfach wird das nicht. Gute Chancen sehe ich, wenn man das Auto, erst gar nicht abnimmt, mit guten Argumenten, bspw. weil trotz Zusatzvereinbarung mehr und erhebliche Abweichungen vorhanden sind, und bezahlt. Dann ist der Händler am Zug, es einzuklagen.
Wertminderung darf der Händler natürlich berechnen:
Händler dürfen für gefahrene Kilometer Nutzungsausgleich verlangen. Jedoch aber nur für den Zeitraum bis zum Widerruf. Rechnen Sie grob:
(Kaufpreis x gefahrene km) ÷ 150 000 km
Bei 500 km und 30 000 € Fahrzeugpreis wären das 100 €.