steht alles im Vertrag drin,nach Überschreitung des unverbindlichen Lieferdatums muss man noch 6 Wochen gewähren und ab da kann man abmahnen und bei mir bis zu 5% Schadensersatz einfordern was ich bei dem Sauhaufen mit Sicherheit mache.
Du musst allerdings bedenken: Du bekommst nicht pauschal5 %.
5 % ist die Haftungsobergrenze. Du kannst aber nur tatsächlichen Schaden aufführen (Mietwagen, Bahnfahrten, etc.), halt bis in Summe zur der Grenze von 5 % des Kaufpreises. Und ob der Händler das ohne weiteres schluckt, ist dann auch die Frage. Kostet sicherlich auch Zeit und Nerven.
Ich hatte mich letztlich gegen Eskalation entschieden und nachverhandelt. Zwar nicht so erfolgreich wie erhofft, aber besser als nichts.
Ich brauchte allerdings dass Auto nicht partout auf einen Stichtag.
Aber die Überlegung kann ich nachvollziehen. Bei mir stand der Born nun mit 2,5 Monaten Verspätung auf den Hof.