Kosten Einbau durch Elektriker

  • Benni Du beschreibst die Praxis. Aber in welchem Gesetz oder Verordung steht das?


    Hint: In der Niederspannungsverordung schon mal nicht.

    Da wird vorgeschrieben, dass der Anschlussnehmer(!) über eine Webseite die Mitteilung(!) über die Anlagenveränderung und Wallboxinstallation erbringen darf. (Von einem Nachweis durch den Betrieb, der das gemacht hat, steht da nichts. Der VNB darf lediglich die Arbeiten überprüfen.)


    Und nur Anlagenveränderungen selbst bedürfen laut NAV eines zugelassenen Elektrikers (Instandhaltungen wie der Anschluss von Geräten sind ausgenommen), wobei jeder zugelassen werden muss, der eine ausreichende Qualifikation für die jeweilige(!) Arbeit hat. Von Gewerbe steht da nichts, ein Elektro-Ausbilder oder gar Elektromeister muss akzeptiert werden.

    Bei einem Ingenieurskollegen reichte schon, dass er innerhalb der Firma Schaltschränke für Testanlagen konzipiert und gebaut hat. Das haben sogar die Bayernwerke als Gast-Installateur akzeptiert. Er hat nur keine Plomben für Zähler bekommen.

    Viele Grüße, Stephen

    Ein Pfälzer in Bayern


    Cupra Born 58kWh EZ 12/22

    VW ID.7 Tourer 77kWh EZ 12/24

    2 Mal editiert, zuletzt von AuroraBlue ()

  • Aber in welchem Gesetz oder Verordung steht das?


    Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

    Auch dazu, Verwaltungsportal Hessen:

    --> https://verwaltungsportal.hess…tung_id=L100001_346499585


    Zitat

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene Meisterausbildung oder
      abgeschlossene Ingenieursausbildung (Bachelor, Master, Diplom) in einem dem Gewerk entsprechenden Fachgebiet oder
      gesonderter Sachkundenachweis
    • Eintragung in die Handwerksrolle
    • Gewerbeanmeldung
    • Betriebs-/Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften
  • Benni Aus der NAV habe ich dir schon zitiert.

    Ja, die enthält das Wort Installationsunternehmen als Regelfall. Aber der Satz danach ist sehr eindeutig und führt durchaus zur Eintragung von qualifizierten Einzelpersonen.

    Zitat von NAV

    im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.


    Wenn die Arbeiten auf eine Anlagenveränderung am eigenen Haus beschränkt ist (keine kompletten Neuinstallationen oder ähnliches), entfällt der gewerbliche Charakter und für solche Arbeiten bedarf es dann keiner Gewerbehaftpflicht.

    Ein Meistertitel oder Trei-Schein wird hier von den Bayernwerken durchaus für solche Ausnahmen akzeptiert.

    Das ist dann aber wiederum keine Erlaubnis für Arbeiten an Anlagen Dritter.

    Somit haben wir beide irgendwie recht.


    PV-Anlagen darf jeder Elektriker anmelden, der irgendwo in Deutschland bei irgendeinem VNB in einem Installateursverzeichnis gelistet ist.

    Das klappt nur, wenn man eine Gastregistrierung vorher durchführt. Damit ist man dann temporär im örtlichen Verzeichnis.


    Aber mit der Wallboxanmeldung durch den Anschlussnehmer selbst hat das nichts mehr zu tun. Das ist unstrittig zulässig und wird unrechtmäßig verweigert.

    Viele Grüße, Stephen

    Ein Pfälzer in Bayern


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  • Gab es zu der WB-Anmeldung nicht etwas in den FAQ der Bundesnetzargentur?

    Richtiges Auto:
    Skoda Superb 2.0 TDI, 130 kW, 60 l (reicht locker für 1.200 km im BEV-Schleichmodus), MJ 2015


    E-Schleicher:
    CUPRA Born, 150 kW, 58 kWh, MJ 2023
    Wallbox: openWB series 2, 22 kW

  • Bundesnetzagentur - Homepage - Netzanschluss

    FAQ zum Netzanschluss von Ladeeinrichtungen, Punkt 8

    Witzigerweise hatte mir Bayernwerke den selben Link gegeben, mit Verweis auf FAQ Punkt 7, wo steht, dass für die in der Regel notwendige Anlagenveränderung ein eingetragener Installateur zu beauftragen ist. Weiter als das haben sie nicht gelesen, als sie meine Anmeldung verweigert haben. Obwohl ich ihnen breit erklärt habe, dass die Anlagenveränderung schon durch die PV Firma erfolgte, als sie mir das zweite Kabel zusätzlich verlegt haben. Aber ich bezahle doch dafür keinen extra Auftrag, wenn ich die Anmeldung auch selbst machen darf.

    Viele Grüße, Stephen

    Ein Pfälzer in Bayern


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  • Obwohl ich ihnen breit erklärt habe, dass die Anlagenveränderung schon durch die PV Firma erfolgte

    Die Anlagenveränderung tritt dann in Kraft sobald sobald eine Wallbox mit Schraub-/Klemmkontakten an eine Leitung fest angeschlossen wird. Da dies die PV-Firma nicht gemacht hat, hast Du jetzt eine erneute Anlagenveränderung. Ich würde versuchen einen steckerfertiges Ladegerät (="Ladeziegel") mit 16A CEE-Drehstromstecker anzumelden. Die Steckverbindung ist nämlich gerade dafür gedacht, dass sie durch einen Laien bedient werden kann. Da wäre dann gar kein Elektriker mehr im Spiel und die Bayernwerke könnten auch nicht verlangen, dass ein Elektriker kommt und den Drehstromstecker in die -dose steckt.

  • Benni Demnach hätte unsere Einbauküche nur durch einen zugelassenen Installateur aufgebaut werden dürfen. Da wurde nämlich ein dreiphasiger Großverbraucher per Klemmen erstmalig an die Hausinstallation angeschlossen. Mithin also eine Anlagenveränderung? Fände ich schwierig zu begründen und wäre ein großes Problem für alle Küchenbauer.

    (Ich bin übrigens durchaus elektrotechnische Fachkraft und darf damit sowohl Geräteanschlüsse als auch Anlageninstandhaltungen machen.)


    Aber das mit der Drehstromdose ist ein guter Hinweis. Wenn man da eine Wallbox anschließt und selbst anmeldet gibt es keine Grauzone.

    Viele Grüße, Stephen

    Ein Pfälzer in Bayern


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  • Habe meine Wallbox vom Gastelektriker anschließen lassen, das ist schon mehr als 4 Wochen her. Im Auftrag und auf der Rechnung steht, dass er die Wallbox anmeldet, bisher aber noch nichts gehört.


    Wie lange dauert so eine Anmeldung?


    Woran kann ich erkennen, ob die Anmeldung erfolgreich erfolgt ist?

  • Habe meine Wallbox vom Gastelektriker anschließen lassen, das ist schon mehr als 4 Wochen her. Im Auftrag und auf der Rechnung steht, dass er die Wallbox anmeldet, bisher aber noch nichts gehört.


    Wie lange dauert so eine Anmeldung?


    Woran kann ich erkennen, ob die Anmeldung erfolgreich erfolgt ist?

    Wieso fragst du nicht einfach den Gastelektriker? Wenn dann würde ich einen Brief vom lokalen Netzbetreiber erwarten, der die Anmeldung bestätigt.