Nachdem alles funktioniert - vermutlich Widerstandsthema - muss ich erstmal damit leben.
Nein, musst Du nicht. Der Hersteller hat den Fehler gemacht, nicht Du als Verbraucher.
Schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Der Verkäufer/Hersteller muss angemessen schnell reagieren.
Wenn das Rücklicht oder einige Sicherheitsassistenten nicht funktionieren, gefährdet dies den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Das muss man so nicht hinnehmen.